Krankenhausreform: Bundestag beschließt Neuerung der Krankenhausreform

Der Bundestag hat die Neuerung der Krankenhausreform
beschlossen. Bund und Länder hatten bis zuletzt um einen Kompromiss gerungen. Die Länder sollen nun mehr Mitsprache bei der Umsetzung bekommen. Er sieht längere Fristen für den Umbau der Kliniklandschaft vor und
Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Krankenhäuser im ländlichen
Raum. Zudem stellt der Bund mehr Geld zur Verfügung. Aus Sicht von
Krankenkassen wurde die Reform damit deutlich aufgeweicht.

„Die Anpassungen geben den Ländern und den
Krankenhäusern Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur
Umsetzung“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im
Parlament. Mit den Ländern sei „ein ausgewogener Kompromiss“ gefunden
worden. Der Bund stelle ihnen in den kommenden zehn Jahren nun bis zu 29
Milliarden Euro zur Unterstützung der Umstrukturierung zur Verfügung.
Hilfen bekämen aber weiter nur Kliniken, „die auch tatsächlich ihre
Strukturen anpassen“.

Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
hatte die Krankenhausreform ursprünglich ins Leben gerufen. Seit Anfang letzten Jahres war sie in Kraft – und
wurde nun schon wieder reformiert.

Erhalt von Krankenhäusern

Mit dem
Kompromiss kommt Warken den Ländern entgegen. Die hatten befürchtet, dass
unter der alten Reform viele kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssten und die Umsetzung der Reform hohe Kosten
verursache.

Diese Reform sieht unter anderem vor, dass Klinikstandorte bis Ende des
Jahres spezialisierte Leistungen ausüben dürfen, ohne sich mit den
Krankenkassen absprechen zu müssen. Danach sollen Ausnahmegenehmigungen an
Krankenhäuser auch ohne die Erfüllung von Qualitätskriterien zweimal für drei
Jahre erteilt werden dürfen.

Neben diesem Punkt war den Ländern besonders die
Finanzierung von Standortsicherungen wichtig, die der Bündelung von Leistungen
dienten. Mittel des Bundes, die eigentlich zum Umbau der Krankenhausstruktur
gedacht waren, sollen nun für deren Erhalt eingesetzt werden. Die Definition,
welche Kriterien für ein Fachkrankenhaus gelten, soll noch ausgearbeitet werden
und ab 2030 greifen.

Kritik von Grünen und Arbeitgeberverband

„Wir verlieren nicht nur Einsparpotenziale in
Milliardenhöhe, sondern produzieren zusätzliche strukturelle Mehrausgaben, weil
ineffiziente Kapazitäten im System gehalten werden“, sagte der
gesundheitspolitische Sprecher, Janosch Dahmen noch vor der Abstimmung. Nachdem
die Klinikausgaben schon 2025 um zehn Milliarden Euro gestiegen seien, sei das
hochproblematisch.

Die Regierung richte mit der Reform „erheblichen Schaden“
an, sagte der Grünen-Abgeordnete Armin Grau im Plenum. „Sie machen aus einem
guten Gesetz einen löchrigen Schweizer Käse.“ Grau sprach von einer
Verwässerung.

Die Linke
kritisierte, dass die Pläne wegen unzureichender Finanzierung zur
Schließung notwendiger Krankenhäuser führen würden. Die AfD warf der
Regierung vor, sie schaffe ein „bürokratisches Monster“ und befördere
das „Krankenhaussterben“ vor allem im ländlichen Raum.

Auch der Arbeitgeberverband BDA hatte vor der Abstimmung
bereits vor einem Aufweichen gewarnt: „Mit der weiteren Verwässerung der
Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den
Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich“, teilte
Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter mit. „Länder und Krankenhäuser
glauben Gewinner zu sein – Verlierer sind die Patienten und die
Beitragszahler“, kritisierte er.