Kosten zum Schuljahresbeginn: Wo es Unterstützung gibt

33 Euro für einen Taschenrechner, 27 Euro für eine gefüllte Federmappe und 14 Euro für einen Farbkasten. Dazu kommen Schullektüren, Schuhe für den Sportunterricht, Hefte und farblich auf das Fach abgestimmte Einbände. Der Schuljahresbeginn kann teuer sein. Laut Statistischem Bundesamt sind die Kosten für Lehr- und Schulbücher im Vergleich zum Juni im Vorjahr um 3,8 Prozent gestiegen – fast doppelt so stark wie die Verbraucherpreise. Auch für Schreib- und Zeichenmaterial, etwa Füller oder Farbkäste, müssen Verbraucher 1,7 Prozent mehr zahlen.

Laut dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) zahlen Eltern und Erziehungsberechtigte je nach Schulform und Bundesland zwischen 200 und 400 Euro je Kind je Schuljahr. Grundsätzlich müsse die öffentliche Hand für eine angemessene Grundausstattung sorgen, also für Lehrmittel, digitale Infrastruktur, Lernplattformen und in zunehmendem Maße auch für die Endgeräte. Dennoch würden nach wie vor viele Anschaffungen von den Eltern und Erziehungsberechtigten erwartet – vom Taschenrechner über Atlanten bis hin zu Tablets. Gibt es Steuer-Tricks, die da helfen?

Arbeitnehmer können Fachbücher für den Beruf als Werbungskosten absetzen. Auch Studierende und Azubis dürfen Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Laptop oder Büromaterial absetzen. Aber: Schulmaterialien können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Laut Lohnsteuerhilfeverein sieht das deutsche Steuerrecht vor, dass solche Ausgaben bereits durch das Kindergeld, den Kinderfreibetrag sowie den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf abgedeckt sind. Lediglich Schulgeld lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. „Das ist nachvollziehbar und steuerrechtlich sauber“, sagt ein Sprecher.

Unterstützung über das Bildungspaket

Familien, die beispielsweise Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld erhalten, können über das Bildungspaket Unterstützung beziehen. Auch Kinder, deren Eltern keine Sozialleistungen beziehen, können einen Anspruch auf die Leistungen des Bildungspakets haben, wenn der spezifische Bildungs- und Teilhabebedarf des Kindes nicht gedeckt ist. Im Kalenderjahr 2025 beträgt der Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf 195 Euro. Der Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen jeweils zum Halbjahresbeginn ausgezahlt. Darüber hinaus können die Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge, Nachhilfe sowie das Mittagessen übernommen, sowie 15 Euro pro Monat für beispielsweise den Sport- oder Musikverein gezahlt werden.

Beim Bezug von Bürgergeld (SGB II) ist kein gesonderter Antrag nötig, um etwa den Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf zu erhalten. Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, muss jedoch für alle Bildungs- und Teilhabeleistungen einen Antrag stellen. Die Probleme hierbei: „Häufig führt die Beantragung solcher Mittel zu Stigmatisierung und Beschämung“, sagt Anja Bensinger-Stolze, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). In der Praxis sei diese Unterstützung laut VBE zudem oft zu bürokratisch oder nicht ausreichend bekannt. Außerdem erreichten die Hilfen viele Familien nicht, weil sie knapp über den Anspruchsgrenzen liegen.

Sozialverbände und GEW fordern freie Lernmittel für alle

Der VBE, der Sozialverbands Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK kritisieren, dass die Unterstützung zu wenig und die Regelsätze zu niedrig seien. Durch die steigenden Kosten von Schulmaterialien verschärfe sich laut Michaele Engelmeier, der Vorstandsvorsitzenden des SoVD, die strukturelle Ungleichheit im Bildungssystem.

„Die Absetzbarkeit von Schulmaterialien wäre eine Herangehensweise, aber wer nur wenig hat, kann auch nur wenig Steuern sparen“, sagt sie. Auch der VBE sieht darin keine Lösung. Es brauche schlichtweg kostenfreie Lernmittel. Das müsste laut GEW für Schulbücher, Verbrauchsmaterialien wie Hefte oder Stifte und für digitale Geräte gelten. „Das ist ein Baustein, um den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.“ Niedersachsen hat kürzlich bekannt gegeben, dass Schüler ab 2026 Leih-Tablets bekommen sollen. „Es geht also“, sagt Bensinger-Stolze.

Gebrauchte, gut erhaltene Schulranzen werden von Sozial- und Hilfsorganisationen, wie der Caritas, dem Rotem Kreuz, der Arbeiterwohlfahrt, Sozialkaufhäusern oder Kleiderkammern besonders zu Schuljahresbeginn gern entgegengenommen. Der Verein Arche hat auf seiner Website eine Liste, welche Schulmaterialien in welcher Stadt benötigt werden. Viele Schullektüren gibt es auf dem Secondhand-Buchmarkt, etwa auf Plattformen wie Kleinanzeigen oder Medimops. Dort werden sie je nach Zustand bis zu 70 Prozent günstiger angeboten.