Kommentar zum Audi-Prozess: Sand im Getriebe

Deutschland im Sommer 2020: Während das Coronavirus das Land lahmlegt, arbeitet sich die Justiz durch den Dieselskandal. Doch schon damals lief die Aufarbeitung nicht im Gleichklang. Durch zwei Grundsatzentscheidungen schaffte der Bundesgerichtshof in vielen Zivilklagen für enttäuschte Dieselfahrer Klarheit. Was jedoch die persönliche Schuld der Top-Manager des Volkswagen-Konzerns Martin Winterkorn und Rupert Stadler sowie ihren Motorenentwicklern in Wolfsburg, Ingolstadt und Neckarsulm betraf, tappte die deutsche Strafjustiz weiterhin im Dunkeln.

In jenem Sommer vor bald sechs Jahren erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die früheren Audi -Entwicklungsvorstände Ulrich Hackenberg und Stefan Knirsch sowie gegen einen früheren Chefentwickler von Dieselmotoren. Doch der Prozess gegen die mutmaßlichen Strippenzieher beginnt erst jetzt. Die Pandemie, das hochkomplizierte erste Strafverfahren gegen Stadler und der zwischenzeitliche Wechsel an der Spitze der Strafkammer sind nachvollziehbare Argumente für eine solche Verzögerung. Dennoch: Die Strafkammer am Landgericht München II geht vom ersten Verhandlungstag an mit einer schweren Hypothek in das zweite Audi -Verfahren.

Weitere fünf Jahre bis zu einem rechtskräftigen Urteil?

Über Jahre war den Angeschuldigten, von denen einige schon im Rentenalter sind, nicht klar, ob es überhaupt zu einem Prozess kommt. Nach Zulassung der Anklage hat es weitere 14 Monate bis zum ersten Verhandlungstag gedauert. Nimmt man das erste Audi-Strafverfahren gegen Stadler zum zeitlichen Maßstab, dann hätten Hackenberg und Knirsch erst im Jahr 2031 letztinstanzlich Gewissheit, ob sie ins Gefängnis müssen – ein kaum vertretbares Szenario.

Wie schon die Cum-Ex-Fälle so legt auch der Dieselskandal die strukturellen Probleme der Justiz im Umgang mit komplexen, zeitintensiven Wirtschaftsstrafsachen offen. Eine zeitweise personelle Aufstockung von Ermittlern und Spruchkörpern wäre ein Weg zu schlankeren Verfahren und schnelleren Urteilen.

Auch an anderen Stellen gibt es vor den Gerichten wegen der langen Dauer der Verfahren ordentlich Sand im Getriebe: An diesem Dienstag wird in der Musterklage von Investoren gegen Mercedes-Benz erstmals der frühere Konzernchef Dieter Zetsche als Zeuge aussagen – auch dieser Rechtsstreit geht mittlerweile in sein sechstes Jahr.