Kindergeld für Alleinerziehende: Wie der Staat Alleinerziehende bestraft

Manchmal sind sich alle einig, dass eine Vorschrift extrem unfair ist. Und trotzdem ändert sie niemand. Jene, die weiter benachteiligt werden, können nur rätseln, warum. Andere Prioritäten? Oder schlichtweg Desinteresse?

So geht es vielen Alleinerziehenden schon seit Langem: Zwar wird in Wahl- und Regierungsprogrammen gleich welcher Couleur immer wieder beteuert, sich um ihre Situation zu kümmern, sie zu entlasten und zu unterstützen. Doch am Ende geschieht: wenig bis nichts.

Die bis dato unveränderte Ungerechtigkeit: Während das Kindergeld für die meisten Familien
die selbstverständlichste staatliche Leistung überhaupt ist, bekommt ein
großer Teil der Alleinerziehenden nichts davon ausgezahlt. Die Regelung
gilt seit 2008 und betrifft all jene, bei denen der andere Elternteil
keinen Unterhalt zahlt. Sie betrifft jedes dritte Kind von
Alleinerziehenden. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt
einen sogenannten Unterhaltsvorschuss. Das Kindergeld zieht er davon
dann allerdings wieder ab. Nicht zur Hälfte wie bei regulären
Unterhaltszahlungen, sondern komplett. Heißt: Kinder von
Alleinerziehenden, die Unterhalt bekommen, erhalten: 129,50 Euro
Kindergeld im Monat. Kinder, die einen Unterhaltsvorschuss bekommen,
erhalten: 0 Euro Kindergeld im Monat.