Wo würde man ein Unternehmen vermuten, das vor dem höchsten europäischen Gericht gegen einen so mächtigen Gegner wie Google klagt? Man würde sich vielleicht ein verspiegeltes Gebäude vorstellen, eine Großstadt, Drehtüren und Aufzüge. Aber wohl eher kein 2.000-Einwohner-Dorf bei Budapest, wo in den Vorgärten Hunde kläffen, wenn mal jemand vorbeikommt. Die Like Company sitzt in einem Einfamilienhaus mit Carport, zusammen mit 291 weiteren Firmen, die sich ihre Post hierher zustellen lassen. Ihre Namensschilder hängen am Gartenzaun, vor den Fenstern sind Rollläden heruntergelassen.
Im Jahr 2023 beschäftigte die Like Company zwei Mitarbeiter und machte umgerechnet 76.000 Euro Verlust. Das geht aus öffentlichen Registerdaten hervor. Googles Mutterkonzern meldete für dasselbe Jahr 74 Milliarden US-Dollar Gewinn. So viel zum Kräfteverhältnis, eigentlich eine schöne David-gegen-Goliath-Geschichte. Doch der Geschäftsführer der Like Company erklärt per E-Mail, er wolle sich nicht äußern, und verweist an seinen Anwalt.
Dieser Anwalt, wir schwenken jetzt nach Luxemburg, trat also am Dienstag vergangener Woche zur Anhörung im größten Saal des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an. Gyula Rátz, alleiniger Vertreter der Like Company, auf der anderen Seite vier von Google bestellte Juristen. Der Saal ist brechend voll, lauter Menschen in Anzügen und Roben, Richter, Anwälte, Lobbyisten. Die EU-Kommission und sechs Mitgliedsstaaten haben Vertreter geschickt, darunter auch die deutsche Bundesregierung.
Die Anhörung wird live in 24 Sprachen übertragen: 24 Übersetzungen eines Falls, der Geschichte schreiben könnte, aber auch ein wenig irre ist. Es geht um einen Schlagersänger, der in Ungarn Delfine ansiedeln will. Um einen Anwalt, der die Techindustrie angreift, im Auftrag eines Medienunternehmens, das kaum einer kennt. Vor allem geht es darum, wie viel geistiges Eigentum eigentlich noch wert ist.
Der Deutsche Journalistenverband sagt, das Verfahren sei „von herausragender Bedeutung für den Schutz des Journalismus in Europa“, weil es letztlich darüber entscheidet, ob man mit Texten künftig noch Geld verdienen kann. Nicht nur mit Journalismus, auch mit Gedichten, Romanen, Liedtexten.
Für die Techindustrie steht auf dem Spiel, ob es Dienste wie ChatGPT, Claude oder Gemini so überhaupt geben darf. Oder ob Konzerne wie Google in Europa gezwungen werden können, Entschädigungen an Urheber zu zahlen – oder ihre Modelle nur noch mit lizenziertem Material zu trainieren, was sie wohl dümmer werden ließe und sehr viel teurer.
Der Streit, an dem das nun entschieden werden soll, begann im Oktober 2023. Damals reichte die Like Company bei einem ungarischen Gericht Klage ein. Die Firma betreibt sechs Nachrichtenportale. Google, so der Vorwurf, nutze deren Texte zum Training seiner KI Gemini, die damals noch Bard hieß. Und jetzt gebe Gemini Antworten, die diesen Artikeln ähnelten. Die ungarischen Richter sollten klären, ob Google sich damit strafbar macht. Was keine leichte Aufgabe ist, denn die meisten Gesetze, auf deren Grundlage sich urteilen ließe, sind älter als die Technologie, um die es jetzt geht. Man kann in solchen Fällen den EuGH um Hilfe bitten. Er entscheidet dann, wie das Recht auszulegen ist.
