Kfz-Steuer fällt weg: Bundestag verlängert staatliche Förderung für E-Autos

Damit der Kauf von Elektroautos attraktiver wird, hat der Bundestag deren Befreiung von der Kfz-Steuer um fünf Jahre verlängert. Mit der Neuregelung werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 befreit. Die bis zu zehnjährige Steuerbefreiung gilt dann bis Ende 2035.

E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben durch diese Gesetzesänderung bis zu zehn Jahre lang von der Steuer befreit – allerdings maximal bis zum 31. Dezember 2035. Wer erst zum Ende der Frist umsteigt, genießt also nur noch eine fünfjährige Steuerfreiheit. Das sei ein „klarer Anreiz für einen frühzeitigen Umstieg“, erklärte der SPD-Abgeordnete Ingo Vogel.

Ohne den Bundestagsbeschluss wäre die Steuerbefreiung bereits zum Ende dieses Jahres komplett ausgelaufen. Die Verlängerung der Regelung führt nach Koalitionsangaben zu Steuermindereinnahmen von einer Milliarde Euro.

Hauke Finger von der AfD, die als einzige Fraktion gegen das Gesetz stimmte, warf der Bundesregierung vor, sie wolle dieses Geld „auf gut Glück zum Fenster herausschmeißen“. Der CDU-Abgeordnete Stefan Korbach nannte die Summe hingegen verantwortbar, weil sie den Einstieg in die Elektromobilität erleichtere und gleichzeitig die Autoindustrie sowie deren Zulieferer stärke.

Die schwarz-rote Koalition will zudem für E-Autos ein neues Förderprogramm im Volumen von drei Milliarden Euro auflegen. Dieses soll sich an Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen richten. Insgesamt soll es bis zu 5000 Euro für den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektroautos oder Plug-in-Hybriden geben. Hierzu liegt aber noch kein Gesetzentwurf vor.