Ist das anderen auch schon aufgefallen?
Das ist sogar dem Gesetzgeber schon aufgefallen. Deswegen gibt es inzwischen die Möglichkeit, mit dem Tagfahrlicht auch die Schlussleuchten leuchten zu lassen. Bei Krädern ist das sogar vorgeschrieben. (mein BMW hatte das nach irgendeinem Software-Update mal von sich aus gemacht. Das war aber wieder abschaltbar…)
Zitat
Gibts beim Pkw nicht auch so eine Zwangsschaltung?
im Prinzip schon, die ECE-R48 verlangt da für das Abblendlicht:
6.2.7.6. Wenn Tagfahrleuchten vorhanden und gemäß Absatz 6.19 in Betrieb sind, gilt Folgendes:
6.2.7.6.1. Entweder müssen sich die Abblendscheinwerfer gemäß den Anforderungen von Anhang 12 automatisch, je nach den Umgebungslichtverhältnissen, ein- bzw. ausschalten (z. B. Einschalten bei Nachtfahrten, Fahrten durch Tunnel usw.) oder
6.2.7.6.2. die Tagfahrleuchten werden zusammen mit den in Absatz 5.11 genannten Leuchten betrieben, wobei zumindest auch die Schlussleuchten aktiviert sind, oder
6.2.7.6.3. es müssen unübersehbare Hilfsmittel vorhanden sein, die den Fahrer darauf hinweisen, dass die Scheinwerfer, die Begrenzungsleuchten und Schlussleuchten sowie die gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten und Seitenmarkierungsleuchten nicht leuchten. Dies kann wie folgt erreicht werden:
6.2.7.6.3.1. durch Vorhandensein zwier deutlich verschiedener Niveaus der Beleuchtungsintensität der Instrumententafel für Nacht und für Tag, die dem Fahrer anzeigen, dass die Abblendscheinwerfer einzuschalten sind, oder
6.2.7.6.3.2. durch unbeleuchtete Anzeiger und die Kennzeichnung von manuell bedienten Betätigungseinrichtungen, die gemäß Regelung Nr. 121 beleuchtet werden müssen, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet sind, oder
6.2.7.6.3.3. durch eine Kontrolleinrichtung, die optisch, akustisch oder beides sein kann, und die erst bei verringerter Umgebungshelligkeit gemäß Anhang 12 aktiviert wird, um den Fahrer darauf hinzuweisen, dass die Abblendscheinwerfer eingeschaltet werden sollten. Ist die Kontrolleinrichtung einmal aktiviert, darf sie sich erst ausschalten, wenn die Abblendscheinwerfer eingeschaltet worden sind oder die Einrichtung, mit der der Motor (Antriebssystem) angelassen und/oder abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in der der Betrieb des Motors (Antriebssystems) nicht möglich ist.
Zitat
Ist die LED-Straßenbeleuchtung zu hell, oder ist fehlendes Abblendlicht im Dunkeln ein Phänomen der LED-Beleuchtung an den Fahrzeugen?
Beides dürfte keine Rolle spielen.
Zitat
Wie macht man „Blindschleichen“ im Dunkeln auf fehlendes Abblendlicht am besten aufmerksam? Unbeleuchtete/einseitig beleuchtete Fahrzeuge können für andere VT eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen (z.B. Fußgänger, die die Fahrbahn queren).
Das Tagfahrlicht ist nach vorne ausreichend hell, um von allen anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt zu werden. Kritischer sind komplett oder einseitig unbeleuchtete Fahrzeuge (wem einmal auf einer Landstraße das entgegenkommende vermeintliche Motorrad gefühlt einen halben Meter am linken Ohr vorbeigehuscht ist vergisst das so schnell nicht…). Übliche Mittel der Mitteilung: Lichthupe. Bei direkter Gefahr (komplett unbeleuchtetes Fahrzeug) auch: Hupe. Wenn der andere durch anhaltende Nicht-Reaktion den Eindruck der Fahruntauglichkeit vermittelt: Anruf bei der 110.

