Kein Rücktritt bei Verurteilung? Causa Wöginger könnte zur „Zerreißprobe“ werden – Inland

Es war eine Klarstellung, die es so noch nicht gegeben hat: August Wöginger, Klubobmann der ÖVP, trat am Freitag vor Medien und verkündete, dass ein Rücktritt für ihn nicht infrage komme: „Ich bleibe Klubobmann“, sagte er – unabhängig vom Ausgang des bevorstehenden Strafprozesses am Landesgericht Linz. Auf die explizite Nachfrage, ob dies auch im Falle einer Verurteilung in erster Instanz gelte, bejahte Wöginger das, verwies auf den Instanzenzug und das Prinzip der Unschuldsvermutung.