
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien gegen die von Union, SPD und Grünen geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen am Dienstag abgewiesen. Das teilte das Gericht mit. Damit kann der Bundestag in alter Besetzung noch über mehrere Grundgesetzänderungen entscheiden.
In der Abwägung wäre der Schaden aus Sicht des Gerichts höher, wenn eine einstweilige Anordnung erginge und die Sondersitzung des Bundestags gestoppt würde – der Antrag aber in der Hauptsache keinen Erfolg hätte. Der Eingriff in die Autonomie des Parlaments wäre dann erheblich, hieß es.
Die AfD-Fraktion, einzelne Abgeordnete von AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar hatten sich mit sechs Eilanträgen gegen die kurzfristig anberaumte Sondersitzung des alten Bundestags gewandt. Sie begründeten diese unter anderem mit der aus ihrer Sicht zu kurzen Zeit für die Beratung des Gesetzentwurfs. Dadurch würden ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Ob das tatsächlich der Fall ist, entschied das Gericht mit diesem Urteil noch nicht. Darum könne es später noch in der Hauptsache gehen, kündigten die Richter an.
Damit sind bisher vorliegende Eilanträge von Abgeordneten und Fraktionen entschieden
Bereits am Freitag hatte das Gericht in Karlsruhe ähnliche Anträge verworfen – diese seien unbegründet gewesen. Der alte Bundestag sei in seinen Handlungsmöglichkeiten bis
zum Zusammentritt des neuen Bundestags nicht beschränkt, hatte der
Senat entschieden. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens
waren erfolglos geblieben.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Zweite Senat mit der
jüngsten Entscheidung über alle bis dato vorliegenden Eilanträge von
Abgeordneten und Fraktionen, sogenannte Organstreitverfahren, zur Sondersitzung entschieden. Anhängig am
Gericht sind noch Verfassungsbeschwerden von Bürgern.
Am Dienstag soll über die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und für die Länder abgestimmt werden. Zudem soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 eingerichtet werden.
Union, SPD und Grüne einigten sich in der vergangenen Woche im Grundsatz auf die Vorlagen. Für die geplante Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. Am Freitag muss noch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. CSU und Freie Wähler verständigten sich am Abend darauf, dass Bayern dafür stimmen wird. Damit gilt ein Scheitern in der Länderkammer quasi als ausgeschlossen.