Kabinett beschließt Aktivrente – 2000 Euro steuerfrei neben der Rente

Das Bundeskabinett bringt die Aktivrente auf den Weg. Damit sollen Senioren ab dem kommenden Jahr monatlich bis zu 2000 Euro steuerfrei dazuverdienen dürfen. Zudem sollen Elektroautos fünf Jahre länger als bisher von der Kfz-Steuer befreit werden. Alle Beschlüsse im Überblick.

Wer im Rentenalter freiwillig nebenher arbeitet, soll künftig bis zu 2000 Euro steuerfrei verdienen können. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf zur sogenannten Aktivrente auf den Weg. Die Bundesregierung will damit das Problem der Rentenfinanzierung sowie den Fachkräftemangel angehen. Die Gesetzesvorlage soll nun im Bundestag beraten werden. Eine Einführung ist zum Jahreswechsel geplant.

Das Gesetz sieht vor, dass Erwerbstätige nach Erreichen des Renteneintrittsalters im Monat 2000 Euro, also im Jahr 24.000 Euro steuerfrei aus nichtselbstständiger Arbeit neben der Rente hinzuverdient werden können. Sozialabgaben werden aber weiterhin fällig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen, der Arbeitgeber auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

„Wir setzen weitere Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland. Dafür braucht die Wirtschaft gerade auch die älteren und erfahrenen Arbeits- und Fachkräfte“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Sie können ihr Wissen weitergeben und weiter mit anpacken.“ Die Aktivrente stärke den Arbeitsmarkt, „das stärkt die Wirtschaft und das ist ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen“.

Die Aktivrente wird vom sogenannten Progressionsvorbehalt ausgenommen. Dieser hätte sonst dazu geführt, dass der steuerfreie Zusatzverdienst die Steuerlast erhöht, weil der angelegte Steuersatz wegen des höheren Gesamteinkommens steigt. Ausgenommen sind Selbstständige, Landwirte und Beamte. Das Angebot ist freiwillig.

Die Steuerfreiheit soll auch der Stärkung der Sozialkassen dienen. „Mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht profitieren auch die Sozialsysteme von dem Bonus“, erklärte das Finanzministerium. „Davon profitieren am Ende alle, denn die Sozialsysteme werden entlastet, der Arbeitskräftemangel bekämpft und damit der Standort Deutschland insgesamt gestärkt.“

Die Bundesregierung rechnet mit einem großen Interesse an der Aktivrente. Das Finanzministerium geht in seinem Gesetzentwurf von rund 168.000 Interessenten im Jahr aus – das heißt, jeder vierte Anspruchsberechtigte würde bei Erreichen des Renteneintrittsalters das Angebot der Aktivrente auch tatsächlich annehmen. Die jährlichen Mindereinnahmen durch die Steuerbegünstigungen werden auf 890 Millionen Euro veranschlagt.

Längere Steuervorteile für E-Autos

Außerdem brachte das Kabinett Gesetzespläne von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg, wonach bis 2035 für neue E-Autos keine Kfz-Steuer fällig werden soll – fünf Jahre länger als bisher. Der Kauf von Elektroautos soll so attraktiver werden. Der SPD-Chef sagte: „Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen.“ Die längere Steuerbefreiung helfe allen, die auf E-Autos umsteigen, und unterstütze die Autoindustrie.

Bisher gilt eine Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos, die bis 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen werden. Künftig soll sie für Neuzulassungen bis zum 31. Dezember 2030 möglich sein. Zugleich soll bei der Dauer geregelt werden, dass eine Steuerbefreiung längstens bis zum 31. Dezember 2035 möglich ist. Dies soll einen Anreiz für eine frühzeitige Anschaffung geben, um lange davon profitieren zu können. Bisher gilt eine prinzipiell zehnjährige Steuerbefreiung, die allerdings noch längstens bis zum 31. Dezember 2030 zu bekommen ist.

Die konkrete Entlastung für Käuferinnen und Käufer von E-Autos taxiert das Finanzministerium auf 50 Millionen Euro im kommenden Jahr. Die Summe soll in den nächsten Jahren auf bis zu 380 Millionen Euro 2030 steigen. Die geplante Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes kommt nun in den Bundestag.

Sparpaket gegen steigende Kassenbeiträge

Zudem hat das Kabinett eine Reihe von Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen beschlossen mit dem Ziel, die Beitragssätze für die gesetzlichen Krankenkassen stabil zu halten. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag könne durch die Maßnahmen „auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach der Kabinettsitzung. Das Sparpaket soll die Ausgaben der Krankenkassen 2026 um rund zwei Milliarden Euro senken.

Der größte Einsparposten bezieht sich auf die Krankenhäuser. Für die Höhe ihrer Vergütung soll eine andere Rechengröße herangezogen werden als bisher. Dadurch wird der Anstieg stärker begrenzt. Laut Gesundheitsministerium sorgt das für Einsparungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro im kommenden Jahr im Vergleich zur bisherigen Berechnung.

Außerdem wird der Anstieg der Verwaltungskosten bei den Krankenkassen auf acht Prozent im Vergleich zu 2024 gedeckelt. Dabei geht es dem Ministerium zufolge vor allem um Sachkosten, etwa für Mobiliar, Postsendungen und Werbemaßnahmen. Der Deckel soll 100 Millionen Euro einsparen.

Die gleiche Summe soll beim sogenannten Innovationsfonds gekürzt werden: In diesen Topf fließen pro Jahr normalerweise rund 200 Millionen Euro aus dem Budget der Krankenkassen. Im kommenden Jahr soll es einmalig nur die Hälfte sein. Der Fond fördert vor allem Pilotprojekte für Innovationen in der Patientenversorgung sowie Forschungsprojekte in diesem Bereich.

„Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung wird geschlossen“, erklärte Warken. „Damit halten wir unser politisches Versprechen an Beitragszahler sowie die Unternehmen und durchbrechen die zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende.“

Zusatzbeitrag wird per Verordnung festgelegt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird vom Bundesgesundheitsministerium per Verordnung festgelegt, basierend auf einer Empfehlung des Schätzerkreises für die gesetzlichen Krankenkassen. Das Gremium will noch im Laufe des Mittwochs seine Prognose für die Entwicklung der Kassenfinanzen und den dadurch rechnerisch nötigen durchschnittlichen Zusatzbeitrag bekannt geben.

Für 2025 hatte das Gesundheitsministerium einen Wert von 2,5 Prozent festgelegt. Da die Kassen den Zusatzbeitrag aber eigenständig bestimmen und mehrere Krankenkassen ihn im Jahresverlauf auch erhöhten, lag der tatsächliche Durchschnittswert nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits im Mai bei 2,92 Prozent. Der Zusatzbeitrag wird wie der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse von 14,6 Prozent hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

dpa/afp/epd/saha