
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will
Angriffe auf Polizisten und andere Einsatzkräfte härter bestrafen. „Wer
Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei
besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und
muss entsprechend bestraft werden“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke
Mediengruppe. „Das gilt für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten,
Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für Angriffe auf Ärztinnen
und Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher“, fügte die Ministerin
hinzu.
Tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr,
Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher sollen künftig mit einer
Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von
mindestens drei Monaten bestraft werden. Das geht aus einem
Gesetzentwurf des Justizministeriums hervor, der den Funke-Zeitungen
vorliegt. Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll
demnach mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten bestraft werden.
„Rechtsstaat muss Verrohung entgegentreten“
Angriffe auf Polizei sowie auf Rettungs- und
Einsatzkräfte hätten ein „erschreckendes Ausmaß“ angenommen, sagte
Hubig. „Gerade in den Silvesternächten ist es immer wieder zu enthemmten
und inakzeptablen Übergriffen gekommen.“ Die Justizministerin fügte
hinzu: „Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts.“
Hubig will außerdem einen besseren Schutz für
Ärztinnen und Ärzte sowie anderes medizinisches Personal wie
Krankenpfleger durchsetzen. Bisher gelten für sie besondere
Strafvorschriften nur bei Angriffen im Notdienst oder der Notaufnahme. Tätliche Angriffe auf diese Berufsgruppen sollen nach dem Wunsch der Ministerin künftig so
hart bestraft werden wie entsprechende Taten gegen Polizisten und andere Einsatz- und Rettungskräfte.
Auch Ehrenamtliche besser schützen
Hubig geht mit ihrem Gesetzentwurf über den
Schutz von Einsatzkräften hinaus, sie will etwa auch Ehrenamtliche,
Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete gegen Drohungen und Gewalt
stärken. Richter sollen laut Gesetzentwurf künftig härtere Strafen
aussprechen, wenn eine Tat „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit“
beeinträchtigen könnte. Damit ist etwa die Einschüchterung von
ehrenamtlich Engagierten oder Kommunalpolitikern gemeint.
Deutlich härter will die Justizministerin
zudem gegen Volksverhetzung vorgehen. Statt Freiheitsstrafen von bisher
drei Jahren sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich sein. Verhängen
Richter eine Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten wegen
Volksverhetzung, soll den Tätern außerdem für fünf Jahre das passive
Wahlrecht aberkannt werden können. Ein Verurteilter kann damit zum
Beispiel nicht zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden oder ein
öffentliches Amt besetzen.
