Jan Fleischhauer macht AfD-Witz, da ermittelt die Polizei

Erst steigt die Justiz Norbert Bolz nach, weil sie einen ironischen Tweet nicht verstand und meinte, der Philosoph verbreite verfassungswidrige Propaganda, nun ist der Journalist Jan Fleischhauer dran.

Er hatte in seinem Podcast „Der schwarze Kanal“ ironisch gefragt, wie die Parteijugend der AfD eigentlich heiße: „‚Generation Hoffnung‘ oder ‚Generation Deutschland erwache‘?“ Damit spielte er auf den hitleresken Auftritt eines Redners auf dem Gründungsparteitag der AfD-Jugend an.

Das hat man im Kriminaldezernat 4 in München aber nicht kapiert. Denn dieses schickte Fleischhauer, wie er berichtet, die Nachricht ins Haus: „Beim o. a. Wortlaut handelt es sich um eine verbotene Parole gem. § 86a StGB“, ein Strafverfahren sei eingeleitet.

Das macht nicht nur uns, sondern auch den Sprecher des PEN-Berlin, Deniz Yücel, fassungslos. Der Sinn von Paragraph 86a könne nicht „in einer Sakralisierung von Nazi-Parolen liegen“, meint er. Demnach dürfe man „nicht mal in satirischer Absicht eine historische Parole aufgreifen und gegen Neonazis und Rechtsradikale verwenden. Die Ermittlungsbehörden handeln so, als würde ihre Devise lauten: ‚Nazikram ist heilig, über den Führer macht man keine Witze.‘“ Wir wünschten, das wäre Satire, ist es aber nicht.