
Nur wenige Kommunen kümmern sich hinreichend um Behindertenrechte wie Barrierefreiheit. Das zeigt eine Studie der Universität Siegen und des Instituts für Menschenrechte.
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Die Mehrheit der deutschen Kommunen hat die in der UN-Behindertenkonvention festgeschriebenen Rechte für Menschen mit Behinderungen noch nicht umgesetzt. Nur 41 Prozent unter den Kreisen und Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern gewährleisten Rechte wie die Barrierefreiheit von Wohnungen, Ämtern und Schulen oder arbeiten aktiv daran. Das zeigt eine Studie des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte.
„Angesichts knapper Kassen zögern viele Kommunen
bei Investitionen in Barrierefreiheit“, sagt Albrecht Rohmann, Sprecher des Zentrums, zur Veröffentlichung der Studie am Montag. Dabei seien Anpassungen
im Nachhinein eigentlich deutlich teurer, als Barrierefreiheit
bereits bei der Planung von Gebäuden, Straßen oder digitalen Angeboten
zu berücksichtigen. Rohmann zufolge müssen Menschen mit Behinderungen zudem stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden, was derzeit nur bei 40 Prozent der Kommunen passiere.
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist 2008 in Kraft getreten und ist auch in Deutschland seit 2009 verpflichtend. Das Übereinkommen konkretisiert die Menschenrechte für die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen und zielt darauf ab, die Chancengleichheit dieser Menschen zu fördern. Deshalb verpflichtet die Konvention die Unterzeichnerstaaten unter anderem dazu, den Zugang zu Transportmitteln, öffentlichen Einrichtungen und Diensten sowie zu Kommunikationstechnologien für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt zu ermöglichen und Barrieren abzubauen.