
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat spezielle Steuertipps für Influencer und Content-Creator zur Verfügung gestellt. Auf dem Internetauftritt des Finanzamts findet sich nun eine eigene Seite, auf der Influencer „praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen“ finden können, teilte das Finanzministerium in Düsseldorf mit. Ziel sei, „die Branche frühzeitig zu unterstützen, Rechtssicherheit zu schaffen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten“.
NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) sagte, Influencer und Content-Creator seien Teil einer wachsenden und wichtigen Branche. „Uns geht es darum, zu informieren, aufzuklären und Partner für die Menschen zu sein, die hier ihre berufliche Zukunft aufbauen oder bereits fest etabliert sind.“ Mit der neuen Website würden künftig alle steuerlichen Informationen an einer zentralen Stelle gebündelt – „leicht verständlich und jederzeit abrufbar“.
Auch Sachleistungen sind steuerpflichtig
In der Branche der Content-Creator scheint es eine Tendenz zu geben, Steuern auf illegalem Weg zu meiden. So wurde kürzlich bekannt, dass Steuerfahnder aus NRW gegenwärtig rund 6.000 Datensätze untersuchen, aus denen sich ein mutmaßlicher Steuerschaden durch Influencer von rund 300 Millionen Euro ergeben soll. Die Ermittler gehen davon aus, dass die meisten von ihnen bewusst gehandelt haben. Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, soll mehr als die Hälfte der Influencer keine deutsche Steuernummer haben.
Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten sind steuerpflichtig. Dazu gehören explizit auch Sachleistungen wie Produkte, Gutscheine oder Geschenke. Diese sind in der Branche bei Kooperationen von Influencern mit Unternehmen sehr verbreitet. Die Tipps der NRW-Finanzverwaltung umfassen deshalb neben Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer auch „verschiedene Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufe oder Preisgelder“.