Identitäre Bewegung: Rechtsextremist Martin Sellner gewinnt Klage gegen Aufenthaltsverbot

Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner hat sich
erfolgreich am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen ein Aufenthaltsverbot
gewehrt. Sellner ist die Führungsfigur der als
rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung und unter anderem für das sogenannte Remigrationskonzept bekannt, das dem Bundesverwaltungsgericht zufolge gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt.

Mit dem Verbot hatte die Gemeinde Neulingen in Baden-Württemberg im August 2024 eine Lesung Sellners verhindert. Die Veranstaltung wurde von der Polizei beendet, nachdem die Gemeinde ein befristetes Aufenthaltsverbot gegen den Österreicher ausgesprochen hatte.

Die Gemeinde hatte argumentierte, dass von
Sellner wegen seiner verfassungswidrigen Positionen verbunden mit seiner hohen Reichweite eine Gefahr für die
freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehe. Es sei damit zu rechnen, dass er bei der Lesung Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung begehe. Sellner klagte nachträglich gegen das Verbot.

Keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Äußerungen

Das Verwaltungsgericht gab seiner Klage nun statt. Das Aufenthaltsverbot sei rechtswidrig
gewesen. Die Gemeinde habe keine hinreichenden Anhaltspunkte genannt,
dass eine strafrechtlich relevante Äußerung zu befürchten gewesen sei. Mit Blick auf die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit habe ein
Aufenthaltsverbot darum im August 2024 nicht verhängt werden können. Das
Gericht betonte, dass es bei der Beurteilung auf den damaligen
Zeitpunkt ankomme, nicht auf die heutige Lage.

Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Die Gemeinde Neulingen kann die Zulassung der Berufung beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beantragen.