Hinter dem Schleier der Anonymität: Warum deutsche Dopingjäger kaum noch Namen überführter Sportler veröffentlichen. – Sport

Für rechtschaffene Athleten sind solch unangekündigte Tests in etwa so unangenehm wie ein Zahnarztbesuch: Bringt den fein getakteten Alltag durcheinander, auch gibt es Schöneres, als vor einem Fremden in ein Röhrchen zu pinkeln. Aber danach fühlt man sich meist besser. Dient ja der guten Sache, die eigene Sauberkeit zu belegen. Paula Schneiders hatte an diesem Morgen allerdings wenig Verständnis für diesen behördlichen Akt.

Sie hatte im vorangegangenen Sommer ihre Karriere als Hindernisläuferin beendet, immer wieder hatte die Achillessehne geschmerzt, längst war das Studium in den Fokus gerückt. Nur hatte sie, wie sie an diesem Dezembermorgen feststellte, zwar ihr Umfeld darüber unterrichtet; einen Tag vor der Visite der Kontrolleurin war auch ein Artikel in der Rheinischen Post erschienen. Doch Schneiders war entfallen, auch die Nada ins Bild zu setzen, die koordiniert, welcher Athlet wann und wie getestet wird.

Sie beendete ihre Karriere vor drei Jahren wegen Verletzungsproblemen – und verweigerte danach eine Dopingkontrolle: Hindernisläuferin Paula Schneiders vom LAZ Mönchengladbach.
Sie beendete ihre Karriere vor drei Jahren wegen Verletzungsproblemen – und verweigerte danach eine Dopingkontrolle: Hindernisläuferin Paula Schneiders vom LAZ Mönchengladbach. (Foto: R. Schmitt/Beautiful Sports/Imago)

Den zweiten Fehler beging Schneiders dann an diesem Dezembermorgen: Statt ein letztes Mal zu pinkeln, schickte die damals 21-Jährige die Kontrolleurin einfach weg. Schneiders ahnte nicht, welche Folgen dies haben würde; dass sie noch Jahre später mittendrin stecken würde in einer Debatte um die Verfassung des Anti-Doping-Systems.

Anti-Doping-Agenturen und ihre Teststatistiken, das ist seit Jahren ein Quell reger Debatten. Im Geschäftsjahr 2024 etwa führte die deutsche Nada 12 100 Kontrollen durch, in 93 stieß sie auf auffällige Werte. Die können aber auch durch Medikamente erklärt werden, für die Athleten eine Ausnahmegenehmigung besitzen. Letztlich sprach die Agentur im Jahr 2024 ganze 20 Sanktionen aus, zwölf Verfahren waren noch offen. Ein scharfer Kontrast zu den Betrugsquoten, die diverse Studien errechnet haben.

Dort liegt die Zahl der vermuteten oder geständigen Doper fast immer im zweistelligen Prozentbereich. Umso wichtiger ist es, sobald ein Athlet gesperrt wird, diese Sperre zu publizieren – so schreibt es auch der Kodex der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) vor. Denn nur so kann ein System, das weltweit auch mit Millionensummen der öffentlichen Hand finanziert wird, zumindest etwas Abschreckung entfalten – und aktuellen wie potenziellen Dopern zeigen, dass sie erwischt werden können.

In der Praxis ist der Wada-Code jedoch seit Jahren an einer zentralen Stelle ausgehebelt, zumindest in Deutschland: Hier ist es nicht mehr möglich, Namen rechtskräftig sanktionierter Doper zu veröffentlichen – es sei denn, Betroffene willigen ein oder verkünden den Fall selbst. Die Nada publiziert deshalb seit 2020 nur noch den zuständigen Fachverband des Betroffenen, die Art des Verstoßes – eine verbotene Substanz im Urin, eine versäumte oder verweigerte Dopingkontrolle – sowie den Stand des Verfahrens. Die Namen von Sanktionierten pauschal zu nennen, verletze aber das Datenschutzrecht, sagte Bettina Gayk, die für die Nada zuständige Datenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen, neulich erst wieder im Ausschuss für Sport und Ehrenamt im Bundestag.

Sinngemäß gebündelt geht die Begründung so: Spitzensportler unterwerfen sich Regelwerken wie dem der Wada nicht freiwillig, sondern nur, weil sie sonst ihren Sport nicht ausüben können. Bevor ein Dopingfall veröffentlicht wird, müsste der betroffene Athlet aber aus freien Stücken zustimmen können. Denn die Urteile sind danach meist auf unbestimmte Zeit im Internet auffindbar. Bei jüngeren oder weniger prominenten Athleten komme dies einem Pranger gleich, der das Persönlichkeitsrecht verletze, so die Datenschützer. Eine Datenbank, die alle Sanktionierten mit Klarnamen und Grund des Verstoßes auflistet, hat die Nada deshalb seit 2020 offline genommen. Fast alle anderen Länder in Europa veröffentlichen die Namen ihrer Doper dennoch weiter, obwohl dies das europäische Datenschutzrecht versehren könnte, aber dazu später mehr.

So ist hierzulande seit Jahren auch dies möglich: Ein Athlet dopt mit hartem Stoff, sitzt seine Sperre im Stillen aus, findet genauso still zurück in seinen Sport. In einigen Dutzend Fällen wurden die Namen von Sanktionierten in den vergangenen Jahren jedenfalls nicht publik, räumte die Nada im vergangenen Jahr ein. Lars Mortsiefer, Vorstandsvorsitzender der Nada, sagte vor dem Sportausschuss zuletzt, dass dies seiner Agentur auch Reputationsverlust beschere: „Uns wird tatsächlich entgegengehalten, dass wir ja gar keine Fälle mehr haben.“

Allerdings hat der Dunst der Anonymität noch eine fragwürdige Seite, wie SZ-Recherchen zeigen: Er verhüllt auch Dopingfälle, die nach menschlichem Ermessen kaum welche sind. Die aber, in anonymisierter Form, in die Statistik als Sperren einfließen, die einen schweren Verstoß nahelegen. Bei der Leichtathletin Paula Schneiders, die sich im Dezember 2022 der Kontrolle verweigerte, betrug die Sperre drei Jahre, sie lief erst im vergangenen Dezember aus.

Johannes Gathen, Schneiders einstiger Trainer des LAZ Mönchengladbach, kleidet das Verhalten seiner einstigen Athletin keinesfalls in blumige Worte. „Eine verweigerte Dopingprobe ist wie ein positiver Dopingtest“, sagt er, der ziehe nun mal eine Sperre nach sich. Einer der berühmteren Fälle aus dieser Kategorie traf den chinesischen Schwimmer Sun Yang, der so reich ist an Goldmedaillen wie an fragwürdigem Verhalten. Im Jahr 2018 hatte Sun eine Probe, die ein Tester angeblich unrechtmäßig von ihm genommen hatte, zerstören lassen – von seiner Mutter, mit einem Hammer. Machte nach diversen Verhandlungen und Berufungen vier Jahre und drei Monate Sperre – für einen, der davor schon mal drei Monate offline vom Sportbetrieb war, weil er positiv auf das Herzmittel Trimetazidin getestet worden war.

Kleiner Schlenker am Rande: Trimetazidin ist die Substanz, die vor den Olympischen Sommerspielen 2021 rein zufällig kollektiv in den Proben von 23 chinesischen Schwimmern aufschien. Das müsse aber am kollektiv verunreinigten Hotelessen gelegen haben, behaupteten die chinesischen Behörden. Die Wada glaubte ihnen.

So kann der Anti-Doping-Kampf also auch laufen. Und auf der anderen Seite: Wird eine 21-Jährige für drei Jahre gesperrt – obwohl sie öffentlich verkündet hatte, dass sie aus dem Leistungssport scheiden würde, und dann „eine falsche Aussage an einem Morgen getätigt hat“, wie ihr einstiger Trainer sagt: „Das finde ich schon extrem übertrieben. Da hätte es auch eine deutlich mildere Sperre getan.“ Zumal Schneiders ihre Karriere keinesfalls aus taktischen Gründen beendet hatte, wie es manch überführter Sportler schon mal praktiziert hat.

Zwar gibt das Regelwerk der Wada bei verweigerten Dopingtests klare Leitplanken vor, mindestens zwei und höchstens vier Jahre Sperre. Bei außergewöhnlich mildernden (oder erschwerenden) Umständen kann ein Bann aber auch kürzer (oder länger) ausfallen. Auch können Anti-Doping-Agenturen eine Art außergerichtlichen Vergleich mit Athleten herbeiführen, ein sogenanntes Case Resolution Agreement. Das ermöglicht kürzere Sanktionen, in einem Fall im Tanzsport führte das vor knapp zwei Jahren etwa zu einer viermonatigen Sperre.

Die Nada erklärt auf SZ-Anfrage, dass Presseberichte oder Erklärungen in den sozialen Netzwerken nun mal nicht als Rücktrittserklärungen reichen. Auch weise sie Athleten, etwa in Schulungen, immer wieder darauf hin, wie wichtig es sei, das eigene Karriereende korrekt bei der Nada zu hinterlegen – und wenn es doch durchrutsche, bei einer unerwarteten Kontrolle dies im Formular des Kontrolleurs anzumerken und den Dopingtest nicht zu verweigern. Schneiders habe überdies eingeräumt, dass sie die Nada nicht rechtzeitig über ihren Rücktritt informiert habe, und den Verstoß unmittelbar akzeptiert. Auch nach der verweigerten Kontrolle gab es „keinerlei Bestreben“ der Athletin, „die Sanktion zu reduzieren oder ein Case Resolution Agreement zu verhandeln“.

Bei einer 21-Jährigen, die nach dem Karriereende keine Lust hat auf ein sportjuristisches Nachspiel, ist das aber vielleicht nicht völlig verwunderlich. Welche Gründe Schneiders noch hätte vorbringen müssen – abgesehen von denen, die öffentlich bekannt waren und die Schneiders in einer knappen Stellungnahme der Nada auch mitgeteilt hatte –, möchte die Agentur auf Nachfrage nicht sagen: Man bitte um Verständnis, dass man aus Verfahren keine Details nenne.

Seit 2020 kam es zu acht vergleichbaren Fällen wie jenem von Paula Schneiders, teilt die Nada mit

Selbst wenn die Nada an Paragrafen gebunden ist, ist die Schieflage frappierend. Leichtathletik-Weltmeister wie 100-Meter-Sprinter Christian Coleman und 400-Meter-Läuferin Salwa Eid Naser verpassten einst drei Dopingtests, führten Kontrolleure dabei offenkundig in die Irre, weil sie anscheinend einen triftigen Grund hatten, die Kontrollen zu schwänzen – und wurden für zwei Jahre gesperrt. Eine einstige U20-Europameisterin, die keine Lust mehr hatte auf den letzten Test ihrer Karriere: durfte bis zum Ende ihrer dreijährigen Sperre nicht mal beim Vereinstraining ihrer alten Trainingsgruppe mitmachen. „Sie war auch immer eine Stütze, wenn wir große Veranstaltungen abgehalten haben“, sagt ihr einstiger Trainer, da habe er sie bis zuletzt auch nicht eingesetzt, weil sie als Dopingfall galt: „Sonst laufe ich als Verein noch Gefahr, sanktioniert zu werden.“ Er unterstütze alle Anti-Doping-Maßnahmen, sagt Johannes Gathen, aber: „Das zeigt mir auch, dass da vieles nicht so gut läuft, wie es laufen sollte.“

Unbestritten ist, dass solche Konstellationen immer mal wieder aufkommen. Seit 2020 habe man „insgesamt acht vergleichbare Fälle“ registriert, teilt die Nada mit. Dem stünden rund 100 Rücktritte pro Jahr gegenüber, die Athleten bei der Nada ordnungsgemäß einreichen. Aus den anonymisierten Datenbanken sind Fälle wie jener von Schneiders allerdings nicht ersichtlich, denn die Nada gibt dort nur den Paragrafen an, auf dessen Grundlage ein Athlet gesperrt wird. Und in einem Fall aus dem Jahr 2024, dessen Geschichte nach SZ-Informationen nahezu deckungsgleich ist mit dem von Schneiders, hatte die Nada bis zuletzt gar einen falschen Verstoß vermerkt: dass dem Athleten eine verbotene Substanz nachgewiesen worden sei. Da handele es sich um einen Übertragungsfehler, den man umgehend korrigieren werde, teilt die Nada mit.

So schützt der Datenschutz dann wohl eher manche verbesserungswürdige Praxis der Anti-Doping-Agenturen.

Unbestritten ist auch, dass der Datenschutz hierzulande seit Jahren viele Fahndungserfolge der Nada wie hinter einer Milchglasscheibe verschwinden lässt – es sei denn, die Athleten gehen in die Offensive oder werden enttarnt. Die ARD-Dopingredaktion enthüllte im vergangenen Sommer etwa, dass der Potsdamer Kanute Martin Hiller im Oktober und November 2024 auf drei anabole Substanzen getestet worden war, Metandienon, Methasteron und Ostarin. Offenkundig ein hartes Dopingprogramm in der Winterpause. Diesen Fall hatte Nada-Vorstand Lars Mortsiefer womöglich auch im Sinn, als er neulich im Sportausschuss sagte: „Es gibt weiter Doping, es gibt perfides Doping, es gibt Netzwerke.“ Da sei es im Dienst der Abschreckung schon wichtig, dass man solche Fälle veröffentliche.

Der Europäische Gerichtshof verhandelt gerade einen Fall, der den Anti-Doping-Kampf massiv beeinflussen könnte

Dabei gibt es offenbar schon jetzt einen Weg aus dem Dilemma, die Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk beschrieb ihn im Sportausschuss zuletzt sinngemäß so: Man könnte die Namen von sanktionierten Athleten ab einer gewissen Leistungsstufe oder Schwere veröffentlichen. Dies müsste aber ein Gesetz regeln, das in solchen Fällen das öffentliche Interesse über das des Persönlichkeitsschutzes stelle. In Österreich leistet dies das Anti-Doping-Gesetz, im deutschen Pendant fehlt eine entsprechende Grundlage. Bevor man diese ergänze, wolle man aber erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten, sagte Babette Kibele, Abteilungsleiterin im Kanzleramt für Sport und Ehrenamt, zuletzt. Denn der EuGH verhandelt derzeit einen Fall, der das Anti-Doping-System massiv beeinflussen könnte.

Vier österreichische Athleten haben geklagt, weil ihre Namen nach einer Sanktion von der österreichischen Nada im Netz publiziert wurden. Sie argumentieren im Kern wie die deutschen Datenschützer: Die pauschale Veröffentlichung komme einem digitalen Pranger gleich, das sei mit europäischem Datenschutz unvereinbar. So landete bei Dean Spielmann, einem Generalanwalt des EuGH, die Aufgabe, den Richtern beim EuGH in diesem Fall eine Art Richtschnur zu knüpfen.

Wie der EuGH entscheiden wird, sei aber völlig offen, sagt der Sportrechtler Björn Hessert; zumal Spielmann in seinen Ausführungen recht viel, nun ja, Spielraum lässt. Eine Möglichkeit, die der Generalanwalt erwähne, sei, dass Anti-Doping-Behörden künftig vor jedem Dopingfall, den sie veröffentlichen wollen, noch genauer abwägen müssen. Zwar tun sie das schon heute, wenn ihnen der Wada-Code etwa vorschreibt, die Namen von Minderjährigen nicht zu nennen. Der EuGH könnte diesen Spielraum aber weiter einhegen. Die Nada könnte dann gezwungen sein, sich jedes Mal zu fragen: Ist das Persönlichkeitsrecht eines Gedopten das höhere Gut, weil er nur zweimal an einem unterklassigen Tennisturnier mitgewirkt hat? Überwiegt das Interesse der Anti-Doping-Kämpfer, weil ein anderer Doper regelmäßig bei Wintersport-Weltcups antritt? „Solch eine Prüfung im Einzelfall wäre sicherlich komplex“, sagt Hessert, „aber was in der Diskussion oft ein bisschen verloren geht, sind die Interessen der sauberen Sportler.“ Frei übersetzt: Auch die werden geschädigt, wenn sie gegen einen Deutschen verlieren, dessen Dopingsperre die Nada geheim gehalten hat.

Das Urteil wird im Laufe des Jahres erwartet, es wird in jedem Fall Leitplanken für den europäischen Raum setzen. Über vielen Fällen, die bis dahin in Deutschland angefallen sind, wird aber wohl der Schleier der Anonymität liegen bleiben.