Helmpflicht für E-Bike-Fahrer: Kritik an der neuen Rechtsprechung – Blog: Verkehrsrecht

Als berufsmäßig regelmäßig vor dem Justizpalast am Schmerlingplatz in Wien mein Fahrrad abstellender Besucher fällt auf: Die Radständer vor dem Gebäude sind so gut wie immer ohne abgestellte Fahrräder. Die Parkplätze im Inneren des Gebäudes sind dem gegenüber immer gut gefüllt. Für mich ist dies eventuell auch eine Begründung der jüngsten Entscheidung des 2. Senats des Obersten Gerichtshofes. Am 23. 3. 2025 urteilte der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung 2 Ob 15/25g, dass E-Bike-Fahrer, die keinen Helm tragen, ein Mitverschulden an allfälligen Kopfverletzungen haben, die durch einen Helm verhindert hätten werden können.