Heizungsgesetz-Reform: Nun müssen Gerichte das Klima retten

Felix Ekardt forscht als Leiter der Leipziger
Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik sowie als Professor an der Uni
Rostock zu Politik, Recht und Ethik der Nachhaltigkeit. Er sucht anlässlich
seiner oft sehr kontroversen Positionen die Diskussion mit den Leserinnen und
Lesern von ZEIT ONLINE. Auch diesmal antwortet er direkt unter dem Artikel auf
Leserkommentare. Diskutieren Sie mit!

Die
Bundesregierung plant, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kernpunkten zu kippen.
Sie will die Pflicht zum Heizen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien, die für
Neubauten und schrittweise auch für Bestandsbauten gilt, ersatzlos streichen.
Fossiles Gas plus knappes, teures, eigentlich für die Industrie benötigtes
Grüngas zu verwenden, führt zu weit höheren Heizkosten und weniger Arbeitsplätzen, als konsequent auf Energiewende, Wärmepumpe und Dämmung zu setzen. Die Gaspreise
werden in den nächsten Jahren weiter steigen, sowohl durch geopolitische
Verwerfungen als auch wegen der Ausweitung des EU-Emissionshandels.

Durch die geplante Neuregelung bleibt Deutschland zugleich abhängig von Gaslieferungen autoritärer Staaten. Auf Umwegen werden wir wahrscheinlich weiter Gas und Öl vom russischen Staat, der
sich zu einem Drittel über fossile Brennstoffkäufe finanziert, beziehen. Das untergräbt Frieden und Demokratie in Europa.

Die
geplante deutsche Reform verletzt die EU-Gebäuderichtlinie, die für
2030 emissionsfreie Neubauten und bis 2050 Klimaneutralität auch für
Bestandsbauten vorschreibt – und fossile Heizkessel nach 2040 ausschließt.
Zudem ist sie unvereinbar damit, dass der Internationale Gerichtshof und der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuletzt die Pariser 1,5-Grad-Grenze
als menschenrechtlich verbindlich bezeichnet haben. Das verbleibende globale CO₂-Budget für 1,5 Grad sinkt rasant. Rechnet man es fair auf die Industriestaaten um, müssten diese schon längst bei Nullemissionen liegen.

Klimaschutz ist Freiheitsschutz

Mit der Reform des Heizungsgesetzes ist Deutschland davon weiter entfernt denn je. Kann man jetzt also klagen, für
eine bessere Wärmewende?

Seit einigen
Jahren gibt es Urteile von obersten Gerichten, die Regierungen und
Parlamentsmehrheiten auf Basis der Grundrechte zu ambitionierteren Klimazielen
verurteilen. Hierzulande gab es die 2021 erfolgreiche Klimaklage vor dem
Bundesverfassungsgericht. Aktuell laufen Folgeklagen, auch zum Biodiversitätsverlust. Doch warum sollte man eine wirksamere Klimapolitik über die Grundrechte einklagen können, die doch die
menschliche Freiheit schützen? Steht Klimaschutz nicht für freiheitsfeindliche
Verbote?

Nein. Denn
Klimaschutz ist Freiheitsschutz in doppelter Hinsicht: Sowohl eine Art
Ökodiktatur, wenn der Klimawandel erst verschlafen und dann autoritär angegangen wird,
als auch schrankenlose Selbstverwirklichung können die Freiheit ruinieren. Denn
die menschenrechtliche Freiheit garantiert nicht nur die Selbstentfaltung als
Ausdruck unserer Autonomie, sondern auch die elementaren
Freiheitsvoraussetzungen. Ohne Leben, Gesundheit und Existenzminimum liefe die
Freiheit leer. Genau diese Freiheitsvoraussetzungen sind durch den Klimawandel bedroht, und zwar besonders zulasten künftiger Generationen und ihrer
Freiheit.

Weil jedoch auch
Unternehmen und Verbraucher sich für den bisherigen Lebensstil auf ihre
Freiheit berufen können, gibt es beim Klimawandel eigentlich keinen Konflikt,
Freiheit contra Klimaschutz: Der Konflikt lautet eigentlich Freiheit contra
Freiheit. Das damit nötige Abwägen ist das, wofür liberale Demokratien da sind.
Missachten Parlamente und Regierungen bestimmte Grenzen ihrer politischen
Spielräume, die sich aus den verschiedenen Freiheiten ableiten lassen, kann man
sie vor einem Verfassungsgericht auf eine wirksamere Gesetzgebung verklagen:
wegen zu viel oder auch zu wenig Klimaschutz.

2021 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die
Gesetzgebung nicht stark einseitig die Freiheit künftiger Generationen zurücksetzen
darf durch einen verschlafenen Klimaschutz – der dann irgendwann nur noch
überstürzt und letztlich autoritär zu korrigieren ist. Deshalb haben
Deutschland und die EU die Klimaziele 2021 deutlich angehoben. Allerdings zu
wenig für 1,5 Grad. Deshalb die laufenden neuen Klagen. Die GEG-Reform kann für
sie direkt relevant werden. Denn sie zeigt, dass der Klimaschutz bei Weitem nicht ambitioniert genug ist. Ist das der Fall, kann nach der neueren
Rechtsprechung letztlich jeder klagen, weil es um die Bewahrung der Grundlagen
von Freiheit geht.

Klimaziele allein reichen nicht aus

Die Rolle von
Gerichten in liberalen Demokratien ist gerade wichtiger denn je. Das gilt nicht
nur für Demokratiekrisen wie in den USA, sondern auch bei uns, wo zunehmend nur
noch Einigkeit darüber besteht, dass die aktuelle Politik kritikwürdig ist. Ob zum Beispiel zu viele oder vielmehr zu wenig
fossile Brennstoffe das Problem sind, ist so umstritten, dass selbst elementare
Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Ein „Weiter so“ bei den
fossilen Brennstoffen untergräbt jedoch die physische Basis der Demokratie.

Damit
Gewaltenteilung und oberste Gerichte die Demokratie schützen, sichern sie aber
eben nur einen Rahmen. Beim Klima bisher also die Ziele respektive das
Ambitionsniveau. Offen ist bisher, ob eine Verurteilung zu konkreten Maßnahmen
möglich wäre – ob also etwa die geplante GEG-Reform als zu unwirksam kassiert
werden könnte. Generell mischen sich Verfassungsgerichte meist dort nicht ein,
wo man mit guten Gründen unterschiedlicher politischer Meinung sein kann.
Jedoch liefe eine Verpflichtung nur zu Klimazielen leer, denn sie allein sparen
ohne wirksame Maßnahmen keine Emissionen ein. Und dass bestimmte Maßnahmen wie die GEG-Reform den Klimaschutz ruinieren, ist offenkundig und leicht nachprüfbar. Es liegt daher nahe, dass die Gerichte künftig im Grundsatz auch
auf wirksamen Klimaschutzmaßnahmen bestehen.

Ein gestärkter EU-Emissionshandel auch für Gebäude könnte eine solche Maßnahme sein. Doch den will die
Politik ebenfalls gerade ausbremsen. Dabei wäre er sogar besonders freiheitsfreundlich.

Auch Klimaklagen geht es letztlich um Freiheit – um eine Freiheit, die generationenübergreifend und global gedacht wird und anerkennt, dass alle anderen ebenfalls ein Recht auf sie haben. Klimaschutz ist Freiheitsschutz, so wie auch niemand das ebenfalls der
Konfliktlösung zwischen Bürgern dienende Straf- oder Baurecht als
Verbotspolitik verunglimpfen würde. Rein freiwillig wird Klimaschutz nichts,
selbst dann nicht, wenn sich wie mit der Wärmepumpe mittelfristig Geld sparen
ließe – wegen des menschlichen kurzfristigen Eigennutzes und emotionaler Faktoren wie
Bequemlichkeit, Gewohnheit, Verdrängung und Neigung zu Ausreden.