
Aber reicht dafür ein VZ201
So steht es in der StVO. Da steht nichts von „nur in Verbindung mit Baken“.
Wäre auch unglücklich, denn die VwV-StVO hält die Baken innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel für nicht notwendig…
Allerdings frage ich mich: wo ist das Andreaskreuz für den freigegebenen Radverkehr in der Gegenrichtung?!
Zitat
weit hinten in der Kreuzung?
Offensichtlich soll es auch bei grün zeigender Ampel gelten