

Stand: 27.06.2025 17:39 Uhr
Wer Ärger vermeiden will, sollte wissen, welche Flüssigkeitsmengen in der EU erlaubt sind und wie groß das Handgepäck sein darf. Einige Airlines nehmen nur noch eine kleine Tasche pro Reisenden kostenlos mit.
Wer in den Urlaub fliegt, hat meist persönliche Dinge im Handgepäck. Doch nicht alles darf hinein und nicht immer ist der Transport kostenlos. Um zusätzliche Gebühren und Probleme bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen zu vermeiden, sollte man gut vorberereitet sein. Denn oft sind nur bestimmte Mengen erlaubt – das gilt für Flüssigkeiten ebenso wie für Waren aus dem Dutyfree-Shop.
Neue EU-Regeln beim Handgepäck: Teils nur noch kleine Tasche kostenlos
Anfang Juni 2025 haben die EU-Länder den Fluggesellschaften grünes Licht für eine Handgepäck-Gebühr gegeben. Seither müssen Passagiere bei einigen Airlines, etwa Ryanair, Easyjet und Wizz Air für Handgepäck ab einer bestimmten Größe zusätzlich zahlen. Lediglich eine kleine Tasche, die unter den Sitz passen muss, bleibt weiterhin kostenlos. Verbraucherschützer haben angekündigt, bei der EU-Kommission offiziell Beschwerde gegen diese Regelung einzureichen.
Viele Airlines, etwa die Lufthansa, erlauben in der Economy Class weiterhin ein kostenloses Gepäckstück mit einem Maximalgewicht von 8 Kilogramm sowie Höchstmaßen von 55 x 40 x 23 Zentimetern als Handgepäck. Bei einigen Airlines ist zudem etwa in der Business oder First Class die Mitnahme eines zweiten Handgepäckstücks kostenfrei. Größeres oder schwereres Gepäck muss meist aufgegeben werden, was je nach Airline und Tarif weitere Kosten verursachen kann.
Die meisten Fluggesellschaften tolerieren zusätzlich zum Handgepäck die Mitnahme einer Handtasche oder eines Laptops. Allerdings handhaben auch diese Frage unterschiedlich. Da sich die Regelungen von Airline zu Airline stark unterscheiden, sollten Reisende sich unbedingt vorher informieren und schon bei der Buchung auf die Bestimmungen achten.
Flüssigkeiten: Was darf ins Handgepäck?
Flugreisende in der EU dürfen laut geltenden EU-Sicherheitsvorschriften im Handgepäck nur Flüssigkeiten in Behältern mit jeweils höchstens 100 Millilitern mit ins Flugzeug nehmen. Dazu gehören auch Cremes, Zahnpasta oder Lipgloss. Erlaubt sind maximal zehn 100-Milliliter-Fläschchen oder -Behälter, also insgesamt ein Liter. Alle Fläschchen und Behälter müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt sein und bei der Kontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier ist jeweils nur ein Beutel erlaubt. Passenden Beutel sind beispielsweise in Drogeriemärkten erhältlich.
Größere Mengen an Flüssigkeiten müssen in den Koffer, der aufgegeben wird. Dort gelten – abgesehen von den Beschränkungen für das maximale Gesamtgewicht – keine Höchstgrenzen für Flüssigkeiten. Die Regeln für Flüssigkeiten gelten übrigens auch für Lebensmittel: So sind die Mengen bei Marmelade, Frischkäse oder Joghurt im Handgepäck ebenfalls auf jeweils 100 Milliliter begrenzt. Ausgenommen davon ist Babynahrung.
Wer in einem Duty-Free-Shop im Flughafen oder im Flugzeug flüssige Produkte gekauft hat, darf diese ebenfalls mit an Bord nehmen, sofern sie/er den Kassenbon vorzeigen kann und die Produkte in dem versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben. Brot, Schokolade und andere feste Lebensmittel dürfen ebenfalls ins Handgepäck. In Nicht-EU-Staaten können die Bestimmungen abweichen, Passagiere sollten sich deshalb vorab über die dortigen Regelungen informieren.
Medikamente im Handgepäck
Medikamente, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, sind von den Regelungen für Flüssigkeiten ausgenommen. Um Missverständnisse bei der Kontrolle zu vermeiden, empfiehlt der ADAC, eine vom Arzt oder der Ärztin unterschriebene Bescheinigung zum Mitführen der Medikamente dabeizuhaben. Ein entsprechendes Formular bietet der ADAC zum Download an.
Einige Länder, etwa Singapur, sind bei der Einfuhr von Medikamenten besonders streng. Reisende sollten sich daher rechtzeitig über die Bestimmungen im Urlaubsland informieren, etwa auf den Länder-Seiten des Auswärtigen Amts.
Feuerzeug, Nagelfeile, Schere: Was darf nicht ins Handgepäck?
Scharfe Objekte, die als Waffen verwendet werden könnten, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Tabu sind im Handgepäck neben Waffen aller Art EU-weit auch Taschenmesser und andere Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern, außerdem spitze Nagelfeilen, Scheren, Stricknadeln und Korkenzieher. Sie gehören in den Koffer, der aufgegeben wird. Grundsätzlich verboten sind Gasbehälter für Campingkocher, Spielzeugwaffen, Feuerwerkskörper, Benzinfeuerzeuge, Nassbatterien oder Bleichmittel. Ein Gas- oder Einwegfeuerzeug beziehungsweise eine Packung Streichhölzer sind im Handgepäck erlaubt. Einwegrasierer mit eingebetteten Klingen dürfen ins Handgepäck, Modelle mit abnehmbarer Klinge müssen in den Koffer.
E-Zigaretten dürfen hingegen nur im Handgepäck, nicht aber im Aufgabegepäck transportiert werden, da sie sich im Frachtraum versehentlich einschalten und einen Brand auslösen könnten.
Wie viel Alkohol und Tabak sind frei von Abgaben?
Bei Alkohol und Tabak geben sich die Länder der Europäischen Union untereinander kulant. Bis zu 800 Zigaretten, 1 Kilo Tabak, 10 Liter Spirituosen, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier dürfen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden, ohne verzollt werden zu müssen. Bei Kaffee sind es 10 Kilo. Für Wein gibt es keine Höchstmenge. Kehrt man aus einem Nicht-EU-Land zurück, dürfen es lediglich 200 Zigaretten sein sowie 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 Prozent, außerdem 4 Liter Wein und 16 Liter Bier. Für einige Gebiete wie die Kanarischen Inseln oder Frankreichs Überseedepartements gelten Sonderregelungen.
Verbotene Souvenirs: Finger weg bei einigen Mitbringseln
Die Einfuhr von Korallen, Elfenbein oder gar ausgestopften Wildtieren wie Greifvögeln oder Krokodilen ist strikt verboten. Wer artengeschützte Tiere oder Pflanzen mit nach Hause nimmt – egal ob tot oder lebendig – dem drohen hohe Bußgelder. Der Zoll rät dazu, auf derartige Mitbringsel generell zu verzichten. Denn auch manch harmlos anmutendes Souvenir kann zu Problemen führen: So benötigen Reisende etwa für die Einfuhr von Orchideen und Kakteen eine Genehmigung. Kartoffeln und Weinreben dürfen aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt werden. Grund: Mit den Pflanzen können gefährliche Krankheiten und Schädlinge eingeschleppt werden, die hier große Schäden verursachen können.
Problematisch können zudem Fossilien und bearbeitete Steine sein. In einigen Ländern, wie etwa Ägypten, herrschen strenge Richtlinien, um die eigenen Natur- und Kulturgüter zu schützen. Informationen über die jeweiligen Einreise- und Zollbestimmungen im Urlaubsland gibt es auf den Länder-Seiten des Auswärtigen Amts.
Flugreisen: Waren ab 430 Euro Wert beim Zoll anmelden
Darüber hinaus müssen Waren aus Nicht-EU-Ländern bei der Einreise beim Zoll angemeldet werden, sofern ihr Wert über 300 Euro liegt. Bei See- und Flugreisen liegt die Grenze bei einem Warenwert von 430 Euro. Alle Regelungen hat der Deutsche Zoll zusammengefasst. Außerdem bietet er auf seiner Website einen Abgabenrechner, der genau anzeigt, welche Waren in welchen Mengen eingeführt werden dürfen – und welche Waren etwa aus Gründen des Artenschutzes komplett verboten sind.