

Wie konnte das passieren? Diese Frage stellt sich nicht nur in jedem Strafprozess, sondern sie kann auch nach jedem schrecklichen Vorfall politisch gestellt werden. So muss, nachdem in Hamburg eine junge Frau in den Tod gerissen wurde, gefragt werden, warum der Täter hier war und welcher Sicherungsmechanismus womöglich versagt hat.
Denn hier geht es um Sicherheit. Auch wer im Rahmen eines UN-Aufnahmeprogramms nach Deutschland kommt, muss überprüft werden. Damit kann nicht alles Mögliche verhindert werden, aber umso ernster ist diese Aufgabe zu nehmen. Einen Kontrollverlust darf es auch hier nicht geben.
Schutz der eigenen Bürger
Verfolgte genießen Asylrecht; Schutzbedürftige sollten aufgenommen werden. Das entbindet Deutschland aber nicht von einer Gewährleistung des Schutzes der eigenen Bürger. Das Recht zu bleiben muss enden, wenn der Grund für eine schützende Aufnahme in Deutschland entfallen ist. Selbstverständlich sollte der Staat daneben und darüber hinaus qualifizierte Einwanderung nach seinen Bedürfnissen erlauben.
Wer freilich seine Rechte missbraucht, kann nicht bleiben. Wer eine Gefahr darstellt, darf jedenfalls nicht frei herumlaufen. Das gilt unabhängig von Herkunft und nationalem und kulturellem Hintergrund. Jeder Mensch hat seine Rechte ohne Ansehen seiner Person. Nach seinem Verhalten aber darf man ihn beurteilen. Einen Anspruch auf Einwanderung hat niemand.
