Haftstrafen für Schumacher-Erpresser bestätigt – Panorama

Nach der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat das Wuppertaler Landgericht das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Berufung verworfen. Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Konstanzer Türsteher-Szene wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Der Fall war in einem Berufungsprozess aufgerollt worden, nachdem sowohl die Nebenkläger als auch die drei Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatten. Ziel der Familie Schumacher als Nebenkläger war es, dass der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter nicht als Gehilfe, sondern als Mittäter zu einer höheren Strafe verurteilt wird. Für eine Mittäterschaft fehlten laut dem Gericht aber letztlich die Beweise.

Vor Gericht standen inzwischen nur noch zwei Angeklagte. Das Urteil gegen den dritten Mann – sechs Monate Haft auf Bewährung – wurde zwischenzeitlich rechtskräftig, weil dieser seine Berufung zurückgezogen hatte.

15 Millionen Euro gefordert

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.

Der frühere Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hat bei dem Unfall eine schwere Kopfverletzung erlitten.