Gleiche Gehälter sind nicht gerecht

Gerecht bedeutet nicht gleich. Vorgesetzte können Leistungsunterschiede durchaus einschätzen – aber das gerichtsfest zu belegen, ist datenschutzrechtlich unmöglich. Das Gesetz versucht, Gleichheit zur Norm und den Unterschied zur ­begründungspflichtigen Ausnahme zu machen. Die Folge: Einigung auf Mittelmaß statt leistungsgerechter Bezahlung.

Sabine Herold weiß, was die Welt zusammenhält: Mit ihrem Mann übernahm sie 1997 den Klebstoffspezialisten Delo per Management-Buy-out. Heute ist die studierte Chemie­ingenieurin in der ­Geschäftsführung für Engineering, Marketing und Personal verantwortlich.