Die Ermittlungen wegen Beleidigungen von Politikerinnen und Politikern nehmen deutlich zu. Laut BKA verzeichnet die Polizei einen Anstieg um mehr als 70 Prozent.
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Die Polizei ermittelt immer häufiger gegen Menschen, die Politiker mutmaßlich beleidigt haben. Im vergangenen Jahr seien 4.439 Verstöße gegen
den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) erfasst worden, sagte eine Sprecherin des
Bundeskriminalamts der Welt am Sonntag.
2023 waren es mit 2.598
Verstößen demnach noch deutlich weniger. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 70 Prozent. 2022 habe die Zahl lediglich bei 1.404
Verstößen gelegen.
Paragraf 188 schützt Politikerinnen und Politiker
vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede. Wer
dagegen verstößt, kann eine Freiheits- oder Geldstrafe erhalten.
Paragraf 188 in seiner heutigen Fassung wurde 2021 eingeführt. Die
AfD-Fraktion im Bundestag hatte sich zuletzt für eine Abschaffung des
Paragrafen eingesetzt.
