
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, für Unternehmen eine neue Rechtsform einzuführen. Die sogenannte Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll vor allem kleinere Firmen für einen längeren Zeitraum stabilisieren. „Mit einer neuen Rechtsform sollen Unternehmen auf eine langfristige Vision hin ausgerichtet werden können, die sich nicht vornehmlich an den Gewinninteressen von Eigentümern orientiert“, sagte Hubig dem Handelsblatt.
Die neue Rechtsform soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Gewinne im Betrieb behalten, statt sie an Eigentümer oder Aktionäre auszuschütten. Das Vermögen bleibt somit fest an den Zweck des Unternehmens gebunden und kann nicht einfach entnommen oder veräußert werden, um kurzfristige Profite zu erzielen.
„Im Kern geht es um verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften“, sagte Hubig. „Mit einer neuen Rechtsform sollen Unternehmen auf eine langfristige Vision hin ausgerichtet werden können, die sich nicht vornehmlich an den Gewinninteressen von Eigentümern orientiert.“
Interessant für mittelständische Unternehmen
Die neue Rechtsform könnte vor allem mittelständische Unternehmen ansprechen, die vor einem Nachfolgeproblem stehen. Die geplante Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll ermöglichen, dass Mitarbeitende die Leitung oder Eigentümerschaft übernehmen können, ohne das Unternehmen teuer kaufen zu müssen. Damit sollen Betriebe langfristig erhalten bleiben – unabhängig von Investoren oder familiären Erben.
Laut einer Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) will etwa ein Drittel der Unternehmer die Firma in der Familie halten. Oft gibt es keinen Nachfolger in der Verwandtschaft und auch eine Übergabe an Mitarbeitende ist rechtlich und finanziell schwierig.
Bisher sind Hilfskonstruktionen notwendig
Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen solle die Möglichkeit eröffnen, sich auf das Ziel eines nachhaltigen, längerfristig orientierten Wirtschaftens zu verpflichten, sagte Hubig. „Nach derzeitiger Rechtslage sind dafür komplizierte rechtliche Hilfskonstruktionen notwendig“. Gerade für kleinere Unternehmen und Start-ups seien diese Wege oft nicht praktikabel.
Derzeit können Unternehmen diese Strukturen oft nur über Stiftungen umsetzen. Deshalb machen das bisher vorwiegend große Unternehmen wie Zeiss oder Bosch. Auch Firmen wie Alnatura oder Patagonia haben solche Strukturen geschaffen.
Auch Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte dem Handelsblatt, besonders für mittelständische Betriebe ohne familiäre Nachfolge biete die geplante Rechtsform eine neue Perspektive. Entscheidend sei, dass der Gesetzgeber den Missbrauchsschutz klar regelt, sagte der CDU-Politiker.