Die Welt schaut mal wieder nach München. Es geht an diesem Vormittag am Landgericht um ein Verfahren, das die Gema, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Komponisten und Textdichter, gegen die amerikanische Firma Suno.ai laufen hat, eine künstliche Intelligenz, mit der jedermann neue Songs generieren kann. Sind deutsche Schlager schützenswert? Kann man sie in den Songdateien wiedererkennen, wenn man die KI bittet, einen Schlager über wildes Nachtleben zu schreiben? Und darf eine Firma ihre KI mit öffentlich zugänglicher Musik trainieren? Das sind die Details, die hier verhandelt werden. Im Grunde geht es aber um die Frage, ob Menschen, die Musik machen, noch einen Platz haben in einer Welt, in der künstliche Intelligenz so ziemlich jede Regung des menschlichen Geistes imitieren kann. Also auch die Musik.
Synthetische Musik, die klingt wie all das, was man sonst so liebt
Wer Streamingdienste hört, der schlägt sich wahrscheinlich schon mit den ersten Anzeichen dafür herum, dass der Platz für Musiker immer knapper wird. Haben die Algorithmen erst einmal gelernt, was einem gefällt, beginnen sie nach einiger Zeit, die Vorschlagslisten mit sogenanntem AI-Slop zu erfüllen – KI-Schlamm. Das ist synthetische Musik, die so klingt wie all das, was man sonst so liebt, komplett mit Instrumenten, Stimmen, Chören. Seelenlos, aber fast perfekt. Eine Musik-KI wie Suno kann das in Sekundenschnelle generieren. Wenn man da zum Beispiel den einfachen Befehl „Schlager“ eingibt und den Liedtext von Helene Fischers „Atemlos“ dazu, kommt ein Stück heraus, das sehr erstaunlich nach dem Original klingt.

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Während im Nahen Osten Bomben fallen, wird das Netz von KI-generierte Fakes geflutet. Nun sind auch manipulierte Satellitenbilder im Umlauf. Eine Warnung.
Die Anwälte der Gema haben genau das gemacht. Und sind dann gleich beim deutschen Liedgut geblieben. „Seventies, Disco, Electronic Soul, Funk“– Boney Ms „Daddy Cool“, „Eighties Synthpop, Male Voices“ – Alphavilles „Forever Young”, „Latin Pop“ – Lou Begas „Mambo Number 5“. So einfach geht das. Insgesamt sechs Songs und ihre KI-Versionen lässt die Richterin Elke Schwager vorspielen.
Über 100 Millionen haben die KI schon ausprobiert, zwei Millionen Menschen bezahlen dafür. Das Start-up aus Cambridge, Massachusetts, ist inzwischen mit 2,45 Milliarden Dollar bewertet und Marktführer. Um ihre KI zu trainieren, haben sie vor drei Jahren damit begonnen, Songs aus Youtube abzugreifen. Das ist eigentlich nicht erlaubt, weil man dazu den Kopierschutz der Videos aushebeln muss. Ihre Position ist, dass ihre KI Musik nicht memorisiert, also speichert, sondern die Trainingsdaten lediglich dazu nutzt, mathematische Zufälligkeiten zu ermöglichen. Und immerhin hätten die Anwälte der Gema es doch einige Male probieren müssen, bis diese Ähnlichkeiten entstanden.
Dass die Stücke im Original und der KI-Imitation so ziemlich gleich klingen, bestreitet an diesem Vormittag niemand – und diese Wiedererkennbarkeit wäre schon ein Verstoß gegen deutsches Urheberrecht. Aber um das Problem KI-generierter Musik in den Griff zu bekommen, muss das technische Verfahren selbst geregelt werden. Denn bisher ist nach amerikanischem und europäischem Urheberrecht die Verwendung von Texten, Bildern oder eben Musik in den Trainingsdaten der KI-Modelle für Forschung und Entwicklung erlaubt. Es sei denn, die Werke existieren dann weiter in diesen Datensuppen und lassen sich wieder herausfiltern. Dann müssten die Firmen dafür bezahlen. Lizenzen bietet die Gema schon an.

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Wer für das Trainieren einer KI die Werke anderer ohne deren Genehmigung benutzt, begeht geistigen Diebstahl. Das entschied das Landgericht München nach einer Klage der Gema gegen Open AI. Über ein Urteil mit internationaler Signalwirkung.
Einen ähnlichen Prozess hat die Gema schon gewonnen. Am 11. November beschied ebenfalls Richterin Elke Schwager, dass Open AI gegen das Urheberrecht verstoßen hatte, weil Songtexte deutscher Hits in den Trainingsdaten gelandet waren. Noch ist das Verfahren in Berufung, doch ein Detail aus der Klage gegen Suno könnte all diese Prozesse in Deutschland und Europa noch sehr viel wichtiger machen. Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 12. Juni will Schwager entscheiden, ob die Frage nach dem rechtmäßigen Erwerb der Daten, die in den USA fürs KI-Training verwendet werden, juristisch auch in Deutschland relevant ist. Einen entsprechenden Passus gibt es im deutschen Recht.
Solche Entscheidungen trauen sich nur wenige. Elke Schwager hätte dafür nicht nur die juristische Courage, sie ist inzwischen auch so sattelfest in digitalen Themen wie nur wenige andere Richterinnen und Richter. Entscheidungen stehen noch aus, aber ihr Wille, im Sinne des Urheberrechts zu entscheiden, erkennt man auch an diesem Verhandlungstag. So könnte das Landgericht München zum Bollwerk gegen die technokratischen Ausreden digitaler Konzerne werden.
