Geländer etwas zu niedrig: Frankfurt zahlt Zehntausende Euro für Wachdienst an Grundschule

Auf Kosten der Stadt bewacht ein Sicherheitsdienst das Treppengeländer einer Frankfurter Grundschule – weil es sieben Zentimeter zu niedrig ist. Dafür seien „momentan zwölf Personen zu unterschiedlichen Zeiten an verschiedenen Posten in den Treppenhäusern im Einsatz“, sagte eine Sprecherin des zuständigen Dezernats.

In der Frauenhofschule, einer Grundschule im Stadtteil Niederrad, seien die fehlenden Zentimeter bei einer Routinebegehung aufgefallen, so die Sprecherin: Es misst statt 110 nur 103 Zentimeter. Bis eine „bauliche Lösung“ gefunden ist, werde das Geländer bewacht. „Die Situation wird voraussichtlich noch zwei bis vier Wochen so bestehen bleiben“, sagte die Sprecherin. Dafür fallen nach Angaben der Stadt aktuell Kosten von rund 13.700 Euro brutto pro Woche an.

Solmaz Heidlindemann, die die Frauenhofschule aktuell vertretungsweise leitet, war „baff“, als am vergangenen Freitag der Anruf des Amts für Bau und Immobilien (ABI) kam, wie sie der Nachrichtenagentur dpa berichtet. Am Montag sei dann der Sicherheitsdienst angerückt, seither säßen Wachleute auf Kinderstühlen im Treppenhaus.

100 Jahre niemanden gestört

Das Geländer sei seit 100 Jahren so hoch wie es sei und „und bisher hat es niemanden gestört“. Soweit sie wisse, habe es auch nie einen Unfall gegeben. Die Schulleiterin ist sicher, dass man für wenig Geld im Baumarkt etwas hätte finden können, um das Geländer zu sichern – wenn das denn überhaupt nötig sei.

„Für die Bewachung werden jetzt Steuergelder verbraten, die dringend für die Schulen benötigt würden“, sagt Heidlindemann. Der ganze Fall zeige „die ganze Planlosigkeit und das Missmanagement“ der Frankfurter Ämter und Behörden.

Für das Dezernat für Bildung und Immobilien „gehören solche Vorgänge zur gängigen Arbeit des Objektmanagements“. Die Stadt sei verpflichtet, alle gesetzlich geregelten Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen. „Wenn Mängel auffallen, müssen diese behoben werden – unabhängig von den anfallenden Kosten.“

Auf die Frage, wieso die Geländerhöhe bisher niemanden gestört hat, verweist die Dezernatssprecherin auf die hessische Bauordnung. „Die Anforderung an die Höhe von Geländern in unseren Schulen von 1,10 Metern ergibt sich aus der Muster-Schulbau-Richtlinie. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2009.“

Auch in den Osterferien, die in Hessen an diesem Freitag beginnen, wird das Geländer weiter bewacht. Dann allerdings könnte es günstiger werden, weil nur wenige Schüler da seien und einzelne Treppen gesperrt werden könnten. Die Stadt rechnet dann nur noch mit Kosten von 5.000 bis 6.000 Euro jede Woche. Bei einem Ortstermin am Montag soll besprochen werden, wie es weitergeht.