Führungszeugnis: Kabinett bringt digitales Führungszeugnis auf den Weg

Das Führungszeugnis soll künftig auch in digitaler Form verfügbar sein. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett bestätigte. Voraussetzung dafür ist ein sogenanntes BundID-Konto, das Zugang zu Online-Verwaltungsdienstleistungen bietet. „Das digitale Führungszeugnis wird Bürgerinnen und Bürgern künftig Zeit und Nerven sparen“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Seine Einführung sei „ein Musterbeispiel für gelingende Staatsmodernisierung“, hieß es weiter.

Bereits seit 2014 ist die Onlinebeantragung des Führungszeugnisses möglich. Bislang musste es dann allerdings auf einem speziellen Papier ausgedruckt und per Post aus Bonn an die Antragsteller verschickt werden. Das soll künftig wegfallen. Demnach soll das Führungszeugnis als digitales PDF-Dokument erhältlich sein. Mithilfe eines Barcodes soll die Echtheit des Dokuments mittels einer Smartphone-App von jedem überprüft werden können. 

Führungszeugnis unter den drei meistgefragten Dokumenten

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums wird die Papierform weiterhin auf Antrag im Bürgeramt erhältlich sein. Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft über Vorstrafen. Für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa in der Kinder- und Jugendarbeit, ist ein Nachweis häufig erforderlich. 

Nach Angaben des Justizministeriums stellen die deutschen Behörden etwa fünf Millionen Führungszeugnisse pro Jahr aus. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde ist es das am häufigsten nachgefragte Dokument. Je nach Art unterscheiden sich Führungszeugnisse in ihrem Umfang der berücksichtigten Eintragungen. Die Digitalisierung gilt für alle drei Varianten, also die einfache, die erweiterte und die europäische. 

Die Zustimmung des Bundestags steht noch aus. Eine Bestätigung des Bundesrats ist nicht notwendig, die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.