
AUDIO: Nachrichten 18:00 Uhr – 06.01.2026 (4 Min)
Stand: 12.01.2026 10:54 Uhr
Millionen Deutsche müssen ihren Führerschein umtauschen. Der Umtausch erfolgt bis 2033 und ist nach Ausstellungsdatum gestaffelt. Die Fristen laufen jeweils am 19. Januar ab. Wer ist wann an der Reihe?
Mit dem neuen Scheckkarten-Führerschein sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicherer werden. Außerdem sollen sie in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. In den nächsten Jahren müssen rund 28 Millionen Führerscheine im Scheckkartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden, ausgetauscht werden.
Fristen: Wer muss den Führerschein wann umtauschen?
Maßgeblich für die Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr. Wurde der Führerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt, gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2026. Später ausgestellte Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe. Ein Überblick:
- 1999 bis 2001: bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
- 2008: bis 19. Januar 2029
- 2009: bis 19. Januar 2030
- 2010: bis 19. Januar 2031
- 2011: bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033
Ein früherer Umtausch ist jederzeit möglich – also auch vor dem angegebenen Datum.
Stichtag für den Umtausch verpasst – was tun?
Wer noch einen grauen oder rosa Papierführerschein besitzt und ab 1953 geboren wurde, hat die Umtauschfrist verpasst. Der alte Führerschein ist dann ungültig. Wer damit fährt, verliert zwar nicht die Fahrerlaubnis, begeht aber eine Ordnungswidrigkeit, da er oder sie ohne gültigen Führerschein am Steuer eines Pkw sitzt oder Motorrad fährt. Wer erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Wer den Führerschein weiter nutzen möchte, sollte den Umtausch zügig nachholen. Wichtig: Sofern der Inhaber eines vor 1999 ausgestellten Führerscheins nicht mehr dort gemeldet ist, wo das Dokument ausgestellt wurde, wird dafür eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt. Man kann sie bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde, oft auch online, anfordern.
Ausnahme für vor 1953 geborene Führerschein-Inhaber
Eine Ausnahme von den Umtauschfristen gilt für Ältere. Wer vor 1953 geboren ist, darf seinen Führerschein noch bis zum Jahr 2033 behalten, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Müssen Prüfungen oder Sehtests wiederholt werden?
Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen (Ausnahme Lkw-Führerschein der alten Klasse 2 und 3) oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen empfiehlt jedoch, einen Termin für einen Sehtest zu vereinbaren. Der Umtausch sei eine gute Gelegenheit, das Sehvermögen auf Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen.
Wo ist der Umtausch möglich?
Grundsätzlich kann der Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle umgetauscht werden. Je nach Wohnort kann dies auch das Bürgeramt sein. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es aber zu Jahresbeginn schwierig werden, kurzfristig einen Termin zu erhalten. Man sollte also möglichst genügend Vorlauf einplanen.
In einigen wenigen Regionen ist es zudem möglich, den Führerschein online umzutauschen, etwa in Hannover und Rostock.
Was wird für den Umtausch benötigt?
Für eine reibungslose Bearbeitung sollte man neben dem alten Führerschein auch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Foto mitbringen.
Kosten für den Umtausch
Für den neuen Scheckkarten-Führerschein wird eine Gebühr von circa 33 bis 45 Euro fällig, die Höhe variiert – in Hamburg sind es beispielsweise 44,70 Euro, in Kiel 34,70 Euro, in Schwerin und Hannover 32,82 Euro inklusive Versand (Online-Antrag Hannover: 26,50 Euro).
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Anders als bisher verliert das neue Dokument nach 15 Jahren seine Gültigkeit. Es muss dann wie Personalausweis oder Reisepass erneuert werden. Für Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt bereits die Befristung auf 15 Jahre. Durch sie sollen Fälschungen erschwert werden, weil Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.
Übrigens: Die Umtauschfristen und Gültigkeiten sind für den Motorrad-Führerschein (Klasse A) dieselben wie für den Pkw-Führerschein. Auch er muss spätestens alle 15 Jahre erneuert werden.




