FTI-Pleite: Rund 125.000 Anträge auf Entschädigung nach FTI-Pleite

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat nach der Pleite des Reiseveranstalters FTI bereits mehr als zehn Millionen Euro an Entschädigungen ausgezahlt. Rund 125.000 Anträge seien bisher eingegangen; bisher sei ein mittlerer zweistelliger Millionen-Euro-Betrag an betroffene Kunden erstattet worden, teilte der Fonds mit. Ein Großteil der Anträge sei entweder bereits bearbeitet oder befinde sich in Bearbeitung.

180.000 Anspruchsberechtigte seien vom Fonds angeschrieben worden. Viele von ihnen hätten bisher aber noch keinen Antrag gestellt. „Wir sehen, dass ein beträchtlicher Teil der kontaktierten Verbraucher mit der Bearbeitung ihres Erstattungsantrags entweder noch gar nicht begonnen hat oder zwar begonnen, aber nicht abgeschickt hat“, sagte DRSF-Geschäftsführer Ali Arnaout. „Gleichzeitig gibt es bei den gestellten Erstattungsanträgen viele spezifische Fälle, die einer Klärung oder Rückfrage bedürfen.“

Bisher können Anträge nur online gestellt werden. Zusätzlich will der Fonds demnächst auch Anträge auf Papier annehmen. „Unsere Daten zeigen, wie schnell und effizient die Online-Antragsstellung für die meisten Verbraucher funktioniert“, sagte der zweite DRSF-Geschäftsführer Stefan Mees. „Dennoch werden wir in Kürze auch für diejenigen eine Möglichkeit zur Antragsstellung schaffen, die einen postalischen Weg bevorzugen. Alle Anspruchsberechtigten werden ihre Erstattung erhalten – darauf können sie sich verlassen.“

215.000 Pauschalreisebuchungen von Insolvenz betroffen

215.000 Pauschalreisebuchungen waren laut früheren Angaben von der FTI-Insolvenz betroffen. Der bisher drittgrößte deutsche Veranstalter nach TUI und DER Touristik hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und musste kurz danach alle bereits gebuchten Reisen stornieren. Wer alle Zahlungen seiner Reise geleistet hatte, kann seit dem 8. August die Rückzahlung dieser Gelder beim Reisesicherungsfonds beantragen.

Über den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine, so wie reine Hotelbuchungen. Auch für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen gibt es keine Erstattung aus dem Fonds.