Frankfurter Dom: Nach 200 Jahren gehört der Kreuzgang wieder dazu

Es klingt wie ein Geschäft, das man nicht ablehnen kann: 381 Quadratmeter in bester Frankfurter Innenstadtlage, und zwar geschenkt. Für Investoren ist die Fläche trotzdem nur bedingt interessant, denn dummerweise steht darauf seit fast 600 Jahren ein mittelalterlicher Kreuzgang, in dem heute das Dommuseum untergebracht ist. Der Frankfurter Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff (Die Grünen) hat als zuständiger Dezernent für die Dotationskirchen trotzdem zugegriffen. Zumal alle Beteiligten gedacht hatten, die Fläche sei ohnehin im Eigentum der Stadt.

Das ist aber tatsächlich erst seit einem Notartermin so, bei dem jetzt der Grundstücksübertrag besiegelt wurde. Zwar fiel das Domgrundstück 1803 mit dem Reichsdeputationshauptschluss der Stadt zu. Der Kreuzgang wurde jedoch ausgenommen, weil sich darin die Domschule als Volksschule für die Allgemeinheit befand. „Freiheit von allen Lasten“ wurde nur gewährt, weil sie „für immer dem Schulgebrauch“ gewidmet sein musste.

An Eigentumsfragen hat niemand gedacht

Anfang des 20. Jahrhunderts zog die Schule allerdings um, bis sie 1941 endgültig geschlossen wurde. Die Nutzungsbeschränkung des Kreuzgangs für schulische Zwecke wurde 1965 in einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden aufgehoben, und der Grundbucheintrag wurde gelöscht. 1987 vereinbarten Domgemeinde und Stadt, in der einstigen Domschule das Dommuseum einzurichten.

„Eigentumsfragen wurden bei der Museumsgründung nicht erörtert. Die Vertragsbeteiligten gingen einfach davon aus, dass der Stadt das ungeteilte Eigentum am Domgrundstück einschließlich des Kreuzgangs zusteht“, sagte Dompfarrer Johannes zu Eltz. „Das hat sich allerdings als unzutreffend herausgestellt. Durch die Schenkung wird dieser Zustand jetzt beordnet.“ Die Nutzung als Museum bleibe selbstverständlich erhalten, versicherte Wolfgang Simon, Verwaltungsratsmitglied der Dompfarrei.

Aufgefallen ist die Unstimmigkeit der Kirchenverwaltung. Warum, hat sich dort jemand gefragt, zahlen wir für einen kleinen Teil des Domareals Abfallgebühr? Wo es doch der Stadt gehört? Die Recherche brachte die Unstimmigkeit an den Tag. Sie hatte durchaus praktische Folgen, denn mit dem Dotationsvertrag von 1830 hat sich die Stadt verpflichtet, für den Unterhalt von acht Innenstadtkirchen einschließlich des Doms aufzukommen. Und wie das bei einem derart großen historischen Gebäude so ist: Es gibt immer was zu tun. Über Jahre finden dort ständig Restaurierungs- und Instandhaltungsarbeiten statt. Die Stadt als Bauherr könne aber nicht Aufträge für eine Liegenschaft vergeben, die ihr gar nicht gehöre, sagte Kämmerer Bergerhoff. Jetzt könne man die Dotationsverpflichtung für das komplette Domgrundstück einfacher und effizienter erfüllen.

Die Schenkung wird also Folgekosten nach sich ziehen, auch wenn sie selbst keine verursacht hat. Darauf hat Bildungs- und Baudezernentin Sylvia Weber (SPD) hingewiesen. Aber es sei der Wunsch aller Beteiligten gewesen, den Einklang von Eigentum, Dotationspflicht und Nutzung wiederherzustellen.