
Fragen aus dem Arbeitsrecht
Frisch verheiratet: Muss der Arbeitgeber das wissen?
06.10.2025, 12:21 Uhr
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Dem Arbeitgeber darüber Bescheid zu geben, dass man geheiratet hat: Das hat vielleicht nicht für jeden eine hohe Priorität. Doch tatsächlich ist das wichtiger, als man im ersten Moment denkt.
Flitterwochen vorbei und auf geht’s zurück zur Arbeit, ohne große Worte. Für den Job sollte sich durch die Heirat ja nichts geändert haben, oder? Doch, und deshalb sollte der Arbeitgeber über die Heirat informiert werden. Denn es hat tatsächlich finanzielle Auswirkungen.
„Der Arbeitgeber muss wissen, in welcher Steuerklasse sich die Mitarbeiter befinden“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer heiratet, bei dem ändert sich in der Regel die Steuerklasse.
Das heißt: Die Anzeigepflicht nach der Hochzeit existiert aus rein steuerlichen Gründen. Änderungen im Personenstand müssen dem Arbeitgeber nämlich grundsätzlich nicht angezeigt werden.
Verheiratete sollten denn auch vor der Abgabe der Steuererklärung prüfen, ob sie eine gemeinsame oder zwei getrennte Steuererklärungen abgeben wollen. In bestimmten Fällen lohnen sich getrennte Steuererklärungen deutlich mehr, so das Ratgeberportal Finanztip. Andernfalls würden Ehepaare schnell mehrere Hundert Euro verschenken. Bei der Zusammenveranlagung erlässt das zuständige Finanzamt für die Eheleute nur einen gemeinsamen Steuerbescheid. Für die Ermittlung der Steuerlast werden die Jahreseinkommen beider Partner vom Finanzamt zusammengerechnet und anschließend halbiert. Für diese Hälften wird dann die jeweilige Einkommensteuer berechnet und zusammengezählt. Fertig ist die festzusetzende Einkommensteuer.
Möglicherweise besserer Kündigungsschutz
Abgesehen davon können Angestellte, die verheiratet sind, Görzel zufolge auch einen besseren Kündigungsschutz vor betriebsbedingten Kündigungen genießen. Selbst wenn der Heiratsstatus keinen kompletten Schutz bietet, muss der Arbeitgeber die Unterhaltspflicht für die Familie oder den Ehepartner bei einer potenziellen Kündigung zumindest berücksichtigen.
Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).