Fragen aus dem Arbeitsrecht: Darf ich Musik oder Podcasts am Arbeitsplatz hören?

Fragen aus dem ArbeitsrechtDarf ich Musik oder Podcasts am Arbeitsplatz hören?

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Fühlen sich Kollegen gestört, leidet die Arbeitsleistung. Oder gibt es vielleicht sogar Sicherheitsbedenken? Ist die Antwort nein, sollte Musik am Arbeitsplatz erst mal kein Problem sein. (Foto: picture alliance/dpa)

Audio-Begleitung am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich verboten. Genauere Regelungen dazu finden sich im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen. Doch wann kann der Arbeitgeber das Hören untersagen?

Für viele Menschen ist es im Alltag ganz normal, Musik oder Podcasts auf den Ohren zu haben. Für einige sorgt das auch bei der Arbeit für Entspannung. Wen soll es stören? Ist das im Job also erlaubt?

„Es gibt kein generelles Verbot“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Solange es keine Sicherheitsbedenken gibt, die Arbeitsleistung nicht leidet und andere Menschen nicht gestört werden, sollte das Hören von Musik oder Podcasts kein Problem darstellen. Genauere Regelungen dazu finden sich im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen. Der Arbeitgeber hat jedoch grundsätzlich das letzte Wort und kann Musik- oder Podcasthören im Rahmen seines Direktionsrechts einschränken oder verbieten.

Ein Verbot ist etwa dann gerechtfertigt, wenn Arbeitnehmer durch das Hören eventuell nicht mehr alles mitbekommen, was die Arbeitsleistung negativ beeinflussen kann. Oder wenn durch die Musik andere Menschen eben doch gestört werden können. Dabei geht es nicht nur um Lärmbelastung. Wenn Kollegen oder sogar Kunden das Gefühl haben, dass die Aufmerksamkeit der Angestellten woanders liegt, kann das Hören trotz Kopfhörern eine störende Wirkung haben. Gleiches gilt für die Nutzung des omnipräsenten Smartphones am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber darf auch hier die Arbeitspflicht konkretisieren und das Arbeitsverhalten regeln. Dazu gehört auch, dass er die Nutzung von Handys oder anderen potenziellen „Störquellen“ während der Arbeitszeit einschränken kann. Insbesondere kann er vorschreiben, dass Handys am Arbeitsplatz nur im lautlosen Modus verwendet werden dürfen, um Ablenkungen zu vermeiden.

Daraus ergibt sich: Ein Verbot für das Hören von Musik oder Podcasts lässt sich vor allem in Berufen mit Kundenkontakt leicht nachvollziehen, ohne Kundenkontakt muss der Arbeitgeber genau begründen. In Berufen, in denen akustische Signale oder Kommunikation für die Sicherheit entscheidend sind, kann Musikhören aus Sicherheitsgründen ebenfalls pauschal verboten werden.

Will der Arbeitgeber ein generelles Verbot neu aussprechen, betrifft das die Ordnung des Betriebs. Ein solches Verbot erfordert dann die Zustimmung des Betriebsrats.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

Quelle: ntv.de, awi/dpa