Flug verpasst wegen langer Check-in-Schlangen – Gericht sieht Airlins in Verantwortung

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein – diese Faustregel kennen die meisten. Aber was ist, wenn man den Flug dann trotzdem verpasst? Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (vom 24.09.2025 – 11 U 31/25) zeigt, dass der Reiseveranstalter hier eine Verantwortung trägt – und Passagiere nicht drängeln müssen, um ihren Flug zu bekommen.