Finanzbehörden streiten sich um Besteuerung bei Arbeit im Ausland

Das ist eine gute Nachricht für alle, die Workation zu lieben gelernt haben. Also für Beschäftigte (ausgenommen Geschäftsführer), die gelegentlich nach einem Auslandsurlaub vor Ort ein paar Wochen Arbeit dranhängen. Aber nur, sofern der ausländische Staat der OECD-Auffassung folgt, schränkt Lambrecht ein. Wichtig sei, dass ein Unternehmen weiß, in welchem Land seine Mitarbeiter gerade tätig sind. Sonst kann es teuer werden.