Fehler korrigieren: Abgemahnt: So retten Sie Ihren Job

Fehler korrigierenAbgemahnt: So retten Sie Ihren Job

23.03.2026, 07:34 Uhr

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Abmahnung erhalten: Jetzt ist es wichtig, aktiv zu werden und das Gespräch mit der Führungskraft zu suchen, um mögliche Missverständnisse auszuräumen.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall.

Nach einer Abmahnung ist die Verunsicherung oft groß. Doch wer seinen Job behalten will, der sollte schnell aktiv werden.

Zunächst heißt es, das Ziel der Abmahnung zu verstehen. „Viele von uns haben ein gutes Unrechtsbewusstsein und wissen, ob der Chef einen loswerden will – oder ob er enttäuscht oder sauer ist, weil man wirklich Mist gebaut hat“, sagt Arbeitspsychologe Rüdiger Trimpop.

Ersteres ist schwer zu ändern, Letzteres hingegen zeigt: Es lohnt sich, zu kämpfen. Ist die Abmahnung gerechtfertigt und will der Arbeitnehmer seinen Job in diesem Unternehmen behalten, sollte er das deutlich machen. Das heißt: um ein Gespräch mit der Führungskraft bitten und Besserung geloben.

Mit Strategie punkten

„Gut ist es, wenn man nach einer Entschuldigung auch eine Strategie für die Zukunft präsentieren kann“, sagt der Experte. Indem man etwa sagt: „Ich will sicherstellen, dass so etwas nie wieder passiert, und habe mir daher Folgendes überlegt …“

Auch wenn sich das Verhältnis nicht kitten lässt, lohnt sich das. Denn: Dies kann auch die eigene Verhandlungsposition stärken, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen – etwa wenn es um eine Abfindung oder Weiterbildung geht.

Ungeachtet dessen haben Arbeitnehmer aber auch Möglichkeiten, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Dazu sollten sie im ersten Schritt prüfen, ob der in der Abmahnung erhobene Vorwurf überhaupt zutrifft. Und wenn sie nicht zu Recht erfolgt ist, dann gibt es die Möglichkeit, dass man vom Arbeitgeber die Rücknahme der Abmahnung aus der Personalakte verlangt.

Weigert sich der Arbeitgeber, dann können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch rechtliche Schritte einleiten – und Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben. Wer nicht direkt klagen möchte, kann alternativ verlangen, dass eine Gegendarstellung in die Personalakte aufgenommen wird. Damit bleibt dokumentiert, dass der Vorfall, der zur Abmahnung geführt hat, nicht komplett unumstritten ist. Dies kann den Eindruck einer einseitigen Darstellung durch den Arbeitgeber verhindern.

Wichtig: Auch wenn man nicht gegen eine Abmahnung vorgeht, bedeutet das nicht, dass man den Vorwurf anerkennt. Der Arbeitgeber darf daraus nicht schließen, dass die Abmahnung berechtigt war.

Kommt es später doch zum Kündigungsschutzprozess, können Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nach wie vor argumentieren, dass die Abmahnung unrechtmäßig war – auch wenn sie zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht dagegen vorgegangen sind. Das kann unter Umständen taktisch sinnvoll sein. Für den Arbeitgeber wird es nach einigen Jahren oft schwierig, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung nachzuweisen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa