Familie Moskaljow: Flucht vor Putin wegen Ukraine-Zeichnung

Die Zeichnung, mit der alles anfing, hat Marija Moskaljowa auch jetzt in der Fremde noch. Auf einer blau-gelben Flagge steht „Ruhm der Ukraine!“, daneben hält eine Mutter ein kleines Kind an der Hand. Mit einer Geste ihrer anderen Hand versucht die Frau, Raketen abzuwehren, die aus der Richtung der russischen Trikolore heranfliegen. „Nein zu Putin! Nein zum Krieg!“ steht auf der weiß-blau-roten Fahne. Über allem prangt die Sonne.

Bald wird es vier Jahre her sein, dass Marija dieses Bild gemalt hat. Im Kunstunterricht ihrer damaligen Schule in Jefremow, einer Kleinstadt im Gebiet Tula gut 300 Kilometer südlich von Moskau, sollten die Kinder im April 2022 Karten und Zeichnungen für die Soldaten anfertigen, die in der „militärischen Spezialoperation“ in der Ukraine kämpften. Aber in dem, was die russischen Soldaten in der Ukraine tun, sah die damals zwölf Jahre alte Marija einen Angriffskrieg, ganz wie ihr Vater Alexej Moskaljow, der sie allein erzieht. Sie habe damals einfach das gemalt, was sie empfunden habe, erzählt Marija der F.A.Z. im Videogespräch. „Es war die richtige Handlungsweise“, sagt das heute 16 Jahre alte Mädchen über ihr Bild. „Aber ich konnte mir nicht vorstellen, dass all das nur wegen einer Zeichnung passieren wird.“

Die Geschichte der Moskaljows ist zum wohl bekanntesten jener Fälle geworden, in denen die russischen Machthaber versuchen, die Familien von Kriegsgegnern zu zerstören. Vor der Verfolgung in Russland sind Vater und Tochter im Herbst 2024 in einen Staat geflohen, den das Kreml-Regime zu seinem „nahen Ausland“ zählt. Sicher fühlen sie sich dort nicht. Es gab Fälle, in denen russische Regimegegner aus solchen Ländern entführt wurden und dann in russischer Haft wieder aufgetaucht sind. Von ihrer Mutter, die noch in Russland lebt, hat Marija erfahren, dass die dortige Polizei sie sprechen wolle. Es geht offenbar um kriegskritische Posts in einem Telegram-Kanal der Jugendlichen. Jetzt fürchten Vater und Tochter, dass in Russland ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wird – und sie fühlen sich „in der Schwebe“. Denn die beiden sind in die Mühlen der deutschen Innenpolitik geraten.

Die Folgen des Regierungswechsels in Deutschland

Bald nach ihrer Ankunft im Ausland haben sie sich um ein humanitäres Visum für Deutschland bemüht. Seither warten sie auf eine Antwort. Aus Deutschland hatten sie viel Anteilnahme erfahren, beide hatten Deutsch in der Schule gelernt. Vor allem aber hatte im Mai 2022 die Ampelregierung entschieden, Russen, die wegen ihrer Gegnerschaft zum Krieg gegen die Ukraine verfolgt werden, rasch und unkompliziert in Deutschland aufzunehmen. „Wir bieten Russinnen und Russen, die verfolgt und bedroht werden, in Deutschland Schutz“, sagte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Fast 2500 russische Regimegegner und etwa 400 belarussische Staatsangehörige, für die eine ähnliche Regel galt, konnten so bis Mai 2025 nach Deutschland kommen. Angewandt wurde dafür Paragraph 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, laut dem Ausländern aus „völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen“ eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn dies „der Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ dient. Zuständig dafür ist das Bundesinnenministerium.

Nach Angaben von Alexej Moskaljow hatte das Auswärtige Amt schon befürwortet, dass er und seine Tochter in Deutschland aufgenommen werden. Doch dann kam im Mai 2025 der Regierungswechsel in Berlin. Der neue Innenminister Alexander Dobrindt von der CSU entschied – in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag –, alle humanitären Aufnahmeprogramme erst einmal auszusetzen. Im Blickpunkt der Öffentlichkeit standen dabei vor allem Afghanen, aber es traf auch Russen und Belarussen.

Marija Moskaljowa und ihr Vater Alexej Moskaljow
Marija Moskaljowa und ihr Vater Alexej Moskaljowprivat

Drei Monate später, Ende August vergangenen Jahres, hat das Innenministerium zwar mitgeteilt, dass Russen und Belarussen wieder in Deutschland aufgenommen werden könnten. Doch die Moskaljows haben auch danach nichts mehr von den deutschen Behörden gehört. Die sehen sich allerdings nicht in der Pflicht, die Familie über den Stand der Dinge zu informieren. Eine neuerliche Prüfung der ausgesetzten Verfahren gebe es nur dann, wenn die Betroffenen sich selbst wieder an das Auswärtige Amt wendeten, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Mitgeteilt wurde das diesen Menschen indes nicht, wie das Ministerium selbst angibt.

Was sind die Interessen der Bundesrepublik?

Ohnehin betont das Ministerium: „Ausschlaggebend für eine Aufnahme nach Paragraph 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz ist nicht das individuelle Schutzbedürfnis der aufzunehmenden Person, sondern die Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“ Die Rede ist von „besonders herausgehobenen Einzelfällen“ und „Personen aus Russland, die sich in besonderem Maße für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben und dadurch in der konkreten Situation individuell gefährdet sind“.

Erfüllen die Moskaljows diese Kriterien? Das Innenministerium teilt mit, es äußere sich nicht zu Einzelfällen – „aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen“. Für Robin Wagener, den Osteuropa-Beauftragten der Grünen-Fraktion im Bundestag, ist die Antwort auf diese Frage klar: Es liege im sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands, „dass sich mutige Menschen in Russland gegen das Gewaltregime von Putin engagieren“, sagt er. „Dafür müssen diese Menschen aber wissen, dass sie sich im Zweifel auf Deutschland als sicheren Zufluchtsort verlassen können.“

Wagener hat das Innenministerium gefragt, ob die Familie Moskaljow in Deutschland Asyl bekommen könne. Die kühle Antwort des Innenministeriums beschränkt sich darauf, die Gesetzeslage zu referieren: Ein Asylantrag müsse „persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt werden“ – also an der deutschen Außengrenze, die für die Moskaljows derzeit nicht erreichbar ist. Im Bundestag kann man die Vermutung hören, das Bundesinnenministerium wolle mit seiner starren und abwehrenden Haltung verhindern, dass die humanitären Visa zu einer Art Ersatz für einen Asylantrag werden – zu einem Weg, auf dem regelmäßig politisch Verfolgte nach Deutschland kommen.

Gut dokumentierte Geschichte der Verfolgung

Welche Aussichten Alexej Moskaljow und seine Tochter Marija hätten, bei einem Asylverfahren in Deutschland anerkannt zu werden, ist unklar. Es zeichnet sich eine restriktive Linie deutscher Behörden gegenüber russischen Staatsbürgern ab. Kürzlich berichteten russische Exilmedien über den Fall eines russischen Deserteurs, dessen Asylantrag abgelehnt worden sei. Als Begründung wurde laut diesen Berichten genannt, die russische Regierung habe die Mobilisierung schon lange für beendet erklärt. Zudem sei in dem ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Asyl und Migration in Zweifel gezogen worden, ob die russischen Streitkräfte solche Folterkeller wie jenen betreiben, in dem der Mann nach eigenen Angaben nach seinem ersten Fluchtversuch aus der Armee saß. Dabei gab es in den vergangenen drei Jahren glaubhafte Berichte über die Misshandlung eigener Soldaten in der russischen Armee.

Die Geschichte der Verfolgung der Moskaljows in Russland ist gut dokumentiert. Wegen des Bildes, das Marija im Kunstunterricht gezeichnet hatte, rief ihre Schule die Polizei. Die schaltete das Jugendamt ein, der Geheimdienst FSB kam dazu. Dann wurde Alexej Moskaljow wegen kriegskritischer Social-Media-Posts verfolgt. Ende Dezember 2022 durchsuchten FSB-Leute die Wohnung der Moskaljows, verhörten und verprügelten den Vater. Marija wurde in ein Kinderheim gebracht. Moskaljow kam noch einmal frei und konnte seine Tochter nach Hause holen, musste sich aber für Schlimmeres wappnen: In einem Verfahren wegen „wiederholter Diskreditierung“ der russischen Armee drohte ihm Lagerhaft.

Moskaljow musste weggeben, was er liebevoll seinen „Minizoo“ nennt: Er züchtete Tiere wie Pfauen, Fasane, Truthähne und Kaninchen. Der Vater bat Verwandte um Unterstützung. „Sie versagten mir jede Hilfe“, berichtet er der F.A.Z. „Seither unterhalte ich keinen Kontakt mehr zu ihnen.“ Dafür unterstützen Gleichgesinnte und Aktivisten ihn und seine Tochter – bis heute. „Dank Putin“, sagt der 57 Jahre alte Moskaljow dazu sarkastisch, „haben wir erkannt, mit wem wir die ganze Zeit Seite an Seite lebten.“

Haft, Kinderheim und Flucht

Moskaljow kam in Untersuchungshaft, Marija wieder ins Heim – und blieb dort, als ihr Vater in Hausarrest überstellt wurde. Denn die Behörden wollten sein Sorgerecht einschränken. Das Urteil gegen Moskaljow – zwei Jahre Lagerhaft – erging Ende März 2023 in Abwesenheit: Er war geflohen, wurde aber bald in Belarus gefasst und den russischen Strafverfolgern übergeben. Im Untersuchungsgefängnis von Smolensk erfuhr er aus einem Anwaltsbrief, der ihm um Mitternacht durch die Luke in der Zellentür gereicht worden war, dass die Behörden ihre Sorgerechtsklage zurückgenommen hatten und Marija von ihrer Mutter aufgenommen worden war, die das zuvor abgelehnt hatte. So glücklich habe ihn das gemacht, erzählt Moskaljow, dass er seinen Zellennachbarn aufgeweckt habe, um ihm davon zu erzählen.

Nach Stationen in weiteren Untersuchungsgefängnissen wurde Moskaljow im Straflager von Nowomoskowsk im Tulaer Gebiet festgehalten. Mitte Oktober 2024 kam er frei, seine Tochter empfing ihn am Lagertor. Er berichtet, zweimal hätten ihn im Lager FSB-Männer besucht, die schon bei der Razzia, seinem Verhör und den Schlägen dabei gewesen seien. Sie hätten angekündigt, ihn nicht in Ruhe zu lassen. „Ich dachte, sie wollten mich bloß einschüchtern“, sagt Moskaljow.

Aus seiner Heimat wollte er nicht fort. Aber nur zwei Tage, nachdem ihn seine Tochter bei seiner Freilassung am Tor des Straflagers umarmen konnte, klopften Polizisten an der Tür zur Wohnung der beiden. Sie waren gerade einkaufen, eine Nachbarin erzählte ihnen später von dem Besuch. „Da habe ich verstanden, dass sie uns wirklich nicht in Ruhe lassen“, sagt Moskaljow. Er fürchtete, ihm könne Rauschgift untergeschoben und dann ein neues Strafverfahren eröffnet werden, wie es in Russland oft vorkommt. „Deshalb haben Mascha und ich entschieden, das Land zu verlassen.“

Weil Vater und Tochter keine Reisepässe hatten, sondern nur Personalausweise, kamen nur Länder als Ziel infrage, die Russen damit einreisen lassen. Die Moskaljows waren erleichtert, als sie die Ausreisekontrolle am Flughafen passiert hatten. Erst in der russischen Botschaft im Gastland konnten sie Reisepässe beantragen. Die Behörden wissen also genau, wo die Moskaljows sind. Trotzdem nennt der Vater das Land lieber nicht, er will keine zusätzliche Aufmerksamkeit. Arbeiten kann er dort nicht, und seine Tochter kann nicht zur Schule gehen. Während Marija bei ihrer Mutter lebte, nahm sie am Distanzunterricht einer Moskauer Schule teil. Aus der Ferne die Abschlussprüfungen ablegen konnte sie aber nicht. So sucht sich Marija Onlineunterricht, liest oder zeichnet, neulich sogar ein Porträt „auf Bestellung“, wie sie stolz berichtet.

Fragt man Vater und Tochter, was sie sich wünschen, nennen beide als Erstes einen Frieden in der Ukraine und einen Sturz des Putin-Regimes. Erst dann kommt das Persönliche: „Dass sich unsere Situation klärt“, sagt der Vater. „Dass wir einfach ruhig leben können“, sagt die Tochter.