Fallstricke in Transportaufträgen: Worauf Spediteure achten sollten

Widersprüchliche und missbräuchliche Klauseln aus AGB und Frachtverträgen können Subunternehmen – egal ob Spediteur oder Frachtführer benachteiligen. Dabei sind Klauseln, die einseitige Vorteile verschaffen oder Risiken verlagern, unzulässig, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau erläutert. Denn auch die berechtigten Interessen des Vertragspartners sind zu wahren.

Bevor also ein Spediteur einen Transportauftrag abschließt, sollte er genau prüfen, ob unwirksame Klauseln dabei sind und diesen schriftlich widersprechen, rät der Anwalt unter anderem.

Im Blog nennt er verschiedene typische Beispiele für unwirksame Klauseln in Transportaufträgen. Das betrifft unter anderem Themen wie Dokumentenübermittlung oder Standgeldvereinbarungen sowie Zahlungsziele und Vertragstrafen.

Die Warnung des Anwalts: Es könnte zum Beispiel eine Bedingung im Vertrag stehen, die festlegt, dass ein Zahlungsziel nur bei elektronischem Rechnungseingang beginnt. Obwohl diese unwirksam ist, könnte sie bei einer Anwendung zu größeren Liquiditätsengpässen beim Subunternehmer führen.

Was Spediteure und Frachtführer vor Vertragsabschluss grundsätzlich prüfen sollten, sowie Handlungsempfehlungen und weitere Beispielbedingungen finden Abonnenten im Profiportal VRplus, wo sie den Rechtblog frei lesen können.