Fahrradbeleuchtung: Worauf Radfahrer achten müssen

Ein Vorderlicht und der Lenker eines Fahrrads, im Hintergrund eine Person.

AUDIO: Akku-Fahrradlampen im Test: Worauf man achten sollte (4 Min)

Stand: 24.09.2025 12:29 Uhr

Die richtige Fahrradbeleuchtung ist unerlässlich für die Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr. Welche Vorschriften gelten für Lampen und Reflektoren und wie stellt man das Fahrradlicht richtig ein?

Im Herbst werden die Tage dunkler und Fahrradfahrer sind im Straßenverkehr häufig nur schlecht zu sehen. Eine gute Beleuchtung am Rad ist daher nicht nur sehr wichtig, sondern auch gesetzlich verpflichtend.

Radfahren ohne Licht kostet mindestens 20 Euro

Zwei Radfahrer in der Dunkelheit, einer ohne Licht

Wer – wie hier der Radler rechts im Bild – im Dunkeln ohne Licht radelt, gefährdet sich und andere.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das Licht sowohl im Dunkeln eingeschaltet sein muss als auch, „wenn die Sichtverhältnisse es erfordern“ (Paragraf 17 Absatz 1 StVO). Das kann auch tagsüber sein, etwa bei Nebel, Regen oder Schneefall. Wer dennoch ohne Licht unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro, bei einer Gefährdung anderer sind es 35 Euro.

Fest installiert oder abnehmbar

Erlaubt sind sowohl fest installierte Leuchten, die mit einem Dynamo arbeiten – bei neueren Fahrradmodellen sind das meist Nabendynamos, bei älteren Rädern manchmal noch sogenannte Seitenläuferdynamos – als auch ansteckbare Fahrradlampen mit Batterien oder Akkus. Letztere sollte man je nach Wetterbedingungen am besten auch tagsüber dabei haben.

Nur mit Prüfzeichen zugelassen

Alle Leuchten und Reflektoren müssen vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein und ein Prüfzeichen tragen. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer mehrstelligen Zahl. Im Handel tragen solche Leuchten meist den Hinweis „mit StVZO-Zulassung“ und sind auch für die Nutzung an Pedelecs geeignet.

Fahrradbeleuchtung: Wie sind die Vorschriften?

Folgende Sicherheitselemente sind vorgeschrieben:

  • vorne ein oder zwei Scheinwerfer mit weißem Licht plus ein weißer Reflektor/Rückstrahler
  • hinten eine rote Schlussleuchte plus ein roter Reflektor der Kategorie „Z“
  • Pedalen mit gelben Reflektoren nach vorn und hinten
  • reflektierende weiße Streifen am Vorder- und Hinterrad, alternativ je zwei gelbe Reflektoren oder reflektierende Hüllen an allen Speichen

Die Reflektoren dürfen vorn und hinten mit den Leuchten kombiniert sein. Wer ansteckbare Akku-Lampen nutzt, muss gegebenenfalls vorne und hinten zusätzlich Reflektoren anbringen. Die Lampen müssen stets fest am Rad montiert oder angesteckt sein, nicht an der Kleidung des Fahrers.

Rücklichter dürfen eine Bremslichtfunktion, Vorderstrahler eine Fernlichtfunktion haben. Blinkende Lichter sind nicht zulässig.

Auf Lumenzahl achten

Beim Kauf der Fahrradbeleuchtung sollte man auf die Lux- und die Lumenzahl achten. Vorgeschrieben sind laut Straßenverkehrsordnung mindestens 10 Lux – diese Einheit bezieht sich darauf, wie viel Licht auf eine Fläche in zehn Metern Entfernung fällt. In der Regel haben die im Handel erhältlichen Leuchten mindestens 15 Lux.

Eine bessere Vergleichbarkeit ermöglicht die Lumenzahl: Sie gibt die Lichtleistung an, beschreibt also, wie hell die Lampe leuchtet. In städtischen Umgebungen werden meist zwischen 100 und 500 Lumen empfohlen, auf weniger gut beleuchteten Straßen 500 bis 700 Lumen und auf dunklen Straßen in ländlichen Gebieten bis 1.500 Lumen.

Scheinwerfer richtig einstellen

Moderne Fahrradlichter sind meist LED-Leuchten. Sie sind sehr hell, haben eine lange Lebensdauer und sind deutlich sparsamer als die bis vor einigen Jahren üblichen Halogen-Modelle. Wichtig ist, die Leuchten so einzustellen, dass sie weder entgegenkommende Fahrzeuge blenden noch die eigene Sicht zu stark einschränken.

Scheinwerfer an einem Fahrrad

Der Scheinwerfer darf wie hier mit einem Rückstrahler kombiniert sein. Wichtig: den Lichtkegel nicht zu hoch einstellen.

Richtwert: Steht eine Person in ungefähr zehn Metern Entfernung, sollte ihr die obere Kante des Lichtkegels ungefähr bis zum Brustbereich reichen. Empfehlenswert sind zudem Scheinwerfer mit relativ breiten Lichtkegeln, sodass auch Gefahren am Rand der Fahrbahn wie Tiere, Scherben oder andere Hindernisse erkannt werden können.

Reflektierende Kleidung bietet zusätzlichen Schutz

Zusätzlich zu einer zuverlässigen Beleuchtung sorgt Kleidung mit Reflektoren für mehr Sicherheit. Preiswerte Lösungen sind gelbe oder orange Warnwesten, Reflektorbänder für die Hosenbeine oder rote Batterielichter zum Anstecken. Generell empfiehlt es sich, im Dunkeln helle Kleidung zu tragen, um besser gesehen zu werden.

Zwei Fahrradfahrende bei Nacht.

Getestet werden vier akkubetriebene Nachrüst-Fahrradlampen-Sets mit Vorder- und Rücklicht zum Preis von circa 15 Euro bis 90 Euro.

Ein Paar fährt mit Pedelecs durch einen Park.

Ein neues E-Bike kostet im Schnitt weit über 2.000 Euro. Worauf sollten Käufer achten, damit das Geld gut investiert ist?