EuGH-Urteil: Polen muss Ehe zwischen zwei Männern anerkennen – Panorama

Polen muss eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen zwei Männern anerkennen. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil fest und folgt damit dem Antrag des Generalanwalts.

Eine gleichgeschlechtliche Ehe von EU-Angehörigen muss infolge des Urteils also auch in anderen Mitgliedstaaten der Union anerkannt werden. Eine Verweigerung verstoße dem Urteil zufolge gegen das europäische Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht sowie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dennoch betonte der Gerichtshof in Luxemburg, diese Anerkennungspflicht sei nicht gleichbedeutend mit der Einführung der Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts im innerstaatlichen Recht.

In dem konkreten Fall ging es um zwei polnische Männer, von denen einer auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die 2018 an ihrem Wohnort Berlin heirateten. Als sie nach Polen umziehen wollten, beantragten sie die Umschreibung der Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister. Dies wurde ihnen verwehrt mit der Begründung, das polnische Recht lasse die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht zu.

EuGH argumentiert mit Freizügigkeit

Damit ist Polen eines von fünf EU-Ländern, die bislang keine amtliche Eintragung von gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen. Kürzlich legte die Regierung von Donald Tusk einen Gesetzentwurf vor, der allerdings weiterhin nur sehr eingeschränkte Rechte vorsieht.

Der EuGH wies darauf hin, dass Regelungen über die Ehe zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fielen; diese müssten aber das EU-Recht beachten. Wenn Unionsbürger im Rahmen ihrer Freizügigkeit in einem Mitgliedstaat unter anderem durch eine Eheschließung ein Familienleben aufbauten, müssten sie die Gewissheit haben, dieses fortsetzen zu können, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehrten. Für die Form der Anerkennung gebe es einen Spielraum, solange sie nicht diskriminierend sei, betonte das Gericht.

Es ist nicht das erste Urteil des EuGH, in dem der Gerichtshof gleichgeschlechtliche Ehen stärkt. Im Dezember 2021 haben Richter entschieden, dass auch eine in einem Land anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern von anderen EU-Staaten anerkannt werden muss. In dem konkreten Fall ging es um ein Mädchen mit zwei Müttern, das in Spanien geboren wurde und dem die bulgarischen Behörden eine Geburtsurkunde verweigern wollten. Auch hier argumentierte der Gerichtshof mit dem Recht auf Freizügigkeit.