EU-Parlament fordert Schutz des Urheberrechts vor KI-Nutzung

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit Empfehlungen zum Schutz des Urheberrechts vor der Ausbeutung durch Künstliche Intelligenz (KI) beschlossen. Diese halten fest, was Urheber, Kreative und deren Verbände seit Jahren fordern und was in Gerichtsverfahren in der EU und den USA erstrebt wird: Dass das Recht auf geistiges Eigentum gegenüber den KI-Konzernen gilt, diese für die ungefragte Nutzung von Werken zum „Training“ ihrer KI belangt werden oder Lizenzverträge schließen.

Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch KI müsse angemessen vergütet werden, sagt das EU-Parlament. Die Kommission solle zudem prüfen, wie die Vergütung „für die bisherige Nutzung sichergestellt werden kann“ – die KI-Konzerne pflügen das Netz bekanntlich seit geraumer Zeit nach Inhalten um, und zahlen nur in Ausnahmefällen oder wenn sie vor Gericht dazu gezwungen werden. Eine globale Lizenz mit einer Pauschalzahlung lehnt das EU-Parlament ab. Die Kommission solle sich für einen neuen Lizenzmarkt einsetzen, mit freiwilligen, kollektiven Lizenzen. Urheber sollen ihre Werke von der KI-Nutzung vollständig ausnehmen können. KI-Anbieter und KI-Nutzer müssten „vollständige Transparenz“ über die von ihnen ausgewerteten Inhalte herstellen mit einer detaillierten Liste aller Werke und detaillierten Aufzeichnungen über Crawling-Aktivitäten. Fehlten diese Angaben, sei dies als Verletzung des Urheberrechts anzusehen.

Nachrichtenmedien und die Presse, deren Arbeit KI-Systeme regelmäßig nutzten und deren Besucherströme durch KI-Systeme umgeleitet werden, sollten „vollständig entschädigt“ werden. Sie sollten den KI-Konzernen ihre Inhalte verweigern können, die „Ansammlung von Nachrichteninhalten“ müsse den Pluralismus der Medien und die Vielfalt der Information gewährleisten. Komplett von KI kreierte Inhalte wiederum sollen nicht unter das Urheberrecht fallen, die KI-Konzerne sollten sicherstellen, „dass Einzelpersonen vor der Verbreitung manipulierter und KI-generierter Inhalte geschützt sind“. Damit formuliert das Europäische Parlament so etwas wie ein Grundgesetz für die KI.

„Wir brauchen klare Regeln für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das Training von KI“, sagte der Abgeordnete und Berichterstatter in Sachen KI und Urheberrecht, Axel Voss (EVP). Erst Rechtssicherheit sorge dafür, dass KI-Entwicklern wissen, welche Inhalte sie nutzen dürfen und welche nicht und wie man Lizenzen vereinbart. Rechteinhaber würden geschützt und bezahlt. Beschlossen hat das EU-Parlament die Empfehlungen mit 460 Stimmen bei 71 Gegenstimmen und 88 Enthaltungen. Der Verband der Zeitschriftenverleger (MVFP) und der Zeitungsverleger und Digitalpublisher (BDZV) begrüßten die Resolution. Nun sei die EU-Kommission aufgefordert, entsprechende Gesetzesvorschläge zu machen.