
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union planen eine deutliche Lockerung der EU-Lieferkettenrichtlinie. Demnach sollen künftig nur noch Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten – statt wie bisher ab 1.000 – sowie mit einem Jahresumsatz ab 1,5 Milliarden Euro (bisher 450 Millionen) unter die neuen Regelungen zum Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten fallen. Ziel ist laut der aktuellen Position der EU-Staaten, ein wirtschaftsfreundlicheres Umfeld zu schaffen.
Polens Europaminister Adam Szlapka betonte, man wolle mit der Reform ein Umfeld fördern, das Innovation, Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze ermöglicht. Polen hat aktuell den Ratsvorsitz der EU inne und koordiniert die laufenden Ministertreffen.
Das ursprüngliche Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie bleibt jedoch bestehen: Den Schutz grundlegender Menschenrechte weltweit zu stärken – etwa durch Vermeidung und Ahndung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in globalen Lieferketten großer Konzerne. Das Gesetz war 2023 verabschiedet worden, steht jedoch weiterhin zur Diskussion.
Nach massiver Kritik von Wirtschaftsverbänden und Lobbygruppen sollen nun wesentliche Bestandteile des Gesetzes abgeschwächt werden – darunter die Pflicht zur umfassenden Analyse der gesamten Lieferkette. Stattdessen sollen Unternehmen nur noch potenzielle Risikobereiche genauer betrachten müssen.
Im Europäischen Parlament laufen derzeit noch interne Verhandlungen über die endgültige Parlamentsposition. Erst danach kann der Trilog – die finale Abstimmung zwischen Parlament, Kommission und EU-Rat – beginnen. Anna Cavazzini (Grüne), Vorsitzende des Binnenmarktausschusses, kritisierte das Vorgehen scharf und warf den EU-Staaten vor, sich „den Interessen der Wirtschaft zu unterwerfen“.