EU-Kommission möchte KV-Neuerungsvorschläge wieder zurücknehmen

Die EU-Kommission möchte ihre Vorschläge zur Verbesserung des Kombinierten Verkehrs (KV) in der EU wieder aus dem Gesetzgebungsprozess bei den EU-Einrichtungen zurücknehmen. So kündigt sie es in ihrem Arbeitsprogramm für 2026 an, das am Dienstag, den 21. Oktober, veröffentlicht wurde. Genaue Gründe für die Rücknahme der Vorschläge nennt die EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm nicht. Auch eine entsprechende VR-Anfrage bei der Kommission blieb vorerst ohne Antwort.

Ihre Vorschläge zur Änderung der KV-Richtlinie von 1992 hatte die EU-Kommission im November 2023 veröffentlicht (COM(2023)702 final 2023/0396 (COD)). Das Europaparlament und die EU-Mitgliedsländer im Ministerrat hätten die Vorschläge danach als gültige Rechtsvorschriften annehmen müssen.

Bislang sind die Verhandlungen darüber aber in beiden Einrichtungen nicht weit gekommen. Beobachter vermuten, dass die EU-Kommission deshalb ihre Vorschläge wieder zurücknehmen möchte.

Als „Rückschlag für den Kombinierten Verkehr“, bezeichnet Niels Beuck, Leiter Schienengüterverkehr / KV beim Bundesverband Spedition und Logistik DSLV, die Ankündigung der EU-Kommission. Der KV habe in den vergangenen Jahren „viel an Dynamik verloren“ und hätte deshalb gerade jetzt mehr politische Unterstützung auf EU-Ebene gebraucht.

„Einen klaren europäischen Rechtsrahmen zur Vereinheitlichung der Definitionen im Kombinierten Verkehr (…) wird es (jetzt) absehbar nicht geben. Die Rechtsunsicherheit für Speditionen, die Güter auf die Schiene verlagern wollen, bleibt damit bestehen“, teilt Beuck mit.

Gelassener fällt die Reaktion bei der Internationalen Union für Straßen-Schienen-KV (UIRR) in Brüssel aus. Das Arbeitsprogramm der Kommission sei „nur ein Vorschlag des Generalsekretariats der Kommission, kein Rechtsakt“, also keine bindende Entscheidung, sagt Ralf-Charley Schultze, UIRR Generaldirektor, im Gespräch mit der VR.

Bei DG Move, der Abteilung der EU-Kommission, die sich um Verkehrspolitik kümmert und entsprechende Gesetzesvorschläge ausarbeitet, sei man ebenfalls von der Ankündigung im Arbeitsprogramm überrascht gewesen, behauptet Schultze. Ein solcher Schritt habe sich also seiner Ansicht nach nicht unbedingt angekündigt.

Auch deshalb hofft Schultze, dass es nicht zu der angekündigten Rücknahme des Vorschlags kommt. Denn im Europaparlament sei seit einigen Wochen wieder Bewegung in die Bearbeitung gekommen. Dort hatten auch die Europawahlen im Frühjahr 2024 dazu geführt, dass es keine schnellen Fortschritte gegeben hatte.

Die EU-Mitgliedstaaten dagegen hätten die KV-Neuerungen relativ schnell in ihren Diskussionen aufgegriffen, seien aber über Debatten zu den neu vorgeschlagenen Definitionen des KV erst einmal nicht hinausgekommen. Wegen der fehlenden Fortschritte im Europaparlament hätten dann auch die Mitgliedstaaten das Thema erst einmal wieder zur Seite gelegt, sagt Schultze.

In der Vergangenheit sind Vorschläge zu Änderungen der KV-Richtlinie von 1992 bereits mehrmals von der EU-Kommission wieder zurückgenommen worden. Zuletzt 2020, weil damals die Vorschläge von 2017 laut EU-Kommission drohten, vom Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten zu stark abgeschwächt zu werden, heißt es in einem Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Europaparlaments.