EU-Kommission macht DruckMeta droht Ärger wegen KI-Dienst auf Whatsapp
09.02.2026, 11:36 Uhr
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Verbraucher können über Whatsapp auch den KI-Dienst von Meta nutzen. Alternativen gibt es nicht – weil der Konzern das so möchte und dafür sogar seine Geschäftsbedingungen angepasst hat. Nun schaltet sich die EU-Kommission ein.
Die EU-Kommission hat den Meta-Konzern angewiesen, in seiner Messenger-App Whatsapp neben dem hauseigenen Chatbot auch die KI-Anbieter der Konkurrenz zuzulassen. Die Kommission drohte Meta mit Konsequenzen, sollte der US-Konzern anderen Anbietern weiter den Zugang versperren. Kleinere Wettbewerber könnten durch den Ausschluss von Whatsapp aus dem Markt verdrängt werden, begründete die Kommission ihr Vorgehen.
Die meisten Nutzerinnen und Nutzer kennen Whatsapp als Messenger-Dienst für private Chats mit Freunden oder der Familie. Inzwischen nutzen allerdings auch Unternehmen den Dienst: Verbraucherinnen und Verbraucher können über Whatsapp den Kundendienst kontaktieren oder sogar Bestellungen in Onlineshops aufgeben. Dahinter steckt dann meistens ein KI-Chatbot, der den Kunden antwortet.
Meta hat daraus ein Geschäftsmodell gemacht und kassiert Gebühren von den Unternehmen. Nach Konzernangaben hat sich allerdings noch ein anderes Phänomen entwickelt: reine KI-Anbieter, die ihre allgemeinen Chatbots – nach dem Vorbild von ChatGPT oder Google Gemini – über den Whatsapp-Dienst laufen lassen und sich so die Reichweite und die Server von Meta zunutze machen.
Eine solche Nutzung ist nicht im Sinne der Whatsapp-Mutter, die einen eigenen KI-Chatbot in die App eingebaut hat. Meta änderte im Oktober deshalb die Geschäftsbedingungen für die Whatsapp-Unternehmensfunktionen und schloss alle Firmen davon aus, deren Hauptgeschäft die Künstliche Intelligenz selbst ist. Mitte Januar lief auch eine Übergangsfrist für Firmen aus, welche die Funktion bereits nutzen.
Nach Einschätzung der EU-Kommission verstößt Meta damit gegen die EU-Wettbewerbsregeln und könnte kleineren Konkurrenten einen „irreparablen Schaden“ zufügen. Der Konzern kann nun auf die Drohung aus Brüssel reagieren. Bleibt die Kommission danach bei ihren Vorwürfen, kann sie sogenannte einstweilige Maßnahmen verhängen und formal anordnen, dass Meta seine Geschäftsbedingungen ändert. Ansonsten droht ein Bußgeld.
