
Die Bundesregierung darf das Energieunternehmen Lausitz Energie Kraftwerke AG (Leag) für den Kohleausstieg mit bis zu 1,75 Milliarden Euro entschädigen. Es bestehe kein Verstoß gegen EU-Beihilferegeln, entschied die EU-Kommission in Brüssel.
Damit ein Staat in der EU Firmen mit Geld unterstützen darf, muss er sich an Auflagen halten. Die EU-Kommission ist für die Einhaltung dieser Auflagen verantwortlich. 2023 genehmigte die Kommission der Bundesregierung bereits die Entschädigung des Energiekonzerns RWE. Damals wurden 2,6 Milliarden Euro an das Unternehmen für die Braunkohleanlagen im Rheinland genehmigt.
Mehr als eine Milliarde Euro sind sicher
Die Entschädigung ist für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken. Von der Entschädigungssumme sind rund 1,2 Milliarden für Tagebaufolgekosten gedacht. Dazu zählen die Rekultivierung, Sozialkosten und Sozialvereinbarungen. Dabei handelt es sich um Fixkosten, die in jedem Fall gezahlt werden. Die restlichen 550 Millionen sind an Bedingungen geknüpft.
Zu diesen Bedingungen gehört, dass die Braunkohlekraftwerke, die von der Leag geschlossen werden, auch über das Schließungsdatum hinaus Gewinn erzielen müssten. Der entgangene Gewinn wird durch die zusätzliche Entschädigung ausgeglichen.
Die Entschädigung wurde erstmals 2021 bei der EU-Kommission angemeldet. Im Jahr 2024 stand bereits fest, dass die Genehmigung erteilt wird.
