

Für Mario Voigt läuft es eigentlich gut in Thüringen. Seine schwarz-lila-rote Brombeer-Koalition ist trotz fehlender Mehrheit stabil. Gleich drei Haushalte hat der Landtag in diesem Jahr verabschiedet, den für 2026 und den Doppelhaushalt 2027/28. Und selbst die Querelen und Auflösungserscheinungen des BSW in Brandenburg und anderswo haben das Thüringer Bündnis nicht erschüttern können. Der CDU-Mann Voigt, der seine Regierung straff führt und zugleich die Koalition zusammenhält, wird nicht müde zu sagen, dass Thüringen sich vom Problemfall zum Stabilitätsanker im Osten Deutschlands entwickelt habe. Sein Eifer, das Land nach vorn zu bringen, scheint grenzenlos. Doch nun hat der Entzug seines Doktorgrads durch die Technische Universität (TU) Chemnitz dem Image eines integren Ministerpräsidenten eine Delle verpasst.
Voigt wusste, dass die Sache für ihn schlecht ausgehen könnte, die Tendenz dazu war lange bekannt. Die Vorwürfe waren in der heißen Wahlkampfphase im Sommer 2024 vor der Landtagswahl erhoben worden, es schien, als wolle jemand dem CDU-Spitzenkandidaten schaden. Die TU ließ sich mit der Prüfung anderthalb Jahre Zeit. Voigt hatte sich gut auf den Tag vorbereitet, an dem ihm der Titel aberkannt werden würde. Er ging am Mittwoch mit einer eigenen Erklärung und einem Schriftsatz seiner Anwälte an die Presse, noch bevor die TU die Entscheidung öffentlich gemacht hatte. Seine Anwälte hätten ihn am Mittag über den Entzug informiert, sagte er.
Voigt versucht eine Vorwärtsverteidigung
Das Vorhaben, Zweifel an der Entscheidung der Universität zu säen, scheint mit dieser Vorwärtsverteidigung aufgegangen zu sein. Die TU Chemnitz teilte am Mittwoch, als Voigt die Sache öffentlich machte, zunächst nichts mit, die Pressestelle antwortete über längere Zeit nicht. Später verbreitete sie eine Erklärung: Der erweiterte Fakultätsrat habe in seiner Sitzung vom Mittwoch Voigt „den Doktorgrad einstimmig entzogen“. Man habe alle Unterlagen sorgfältig ausgewertet und die Plagiatsprüfung „mit höchster Genauigkeit und wissenschaftlicher Integrität“ durchgeführt.
Voigt hatte in einer Pressekonferenz am Mittwochnachmittag in der Thüringer Staatskanzlei seine Sicht vorgetragen. Die TU habe einen externen Gutachter beauftragt, der im Februar 2025 zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Entzug des Doktorgrads nicht angemessen sei. „Warum die Universität diesem Gutachten, das sie selbst beauftragt hat, nicht gefolgt ist, erschließt sich mir nicht“, sagte der Ministerpräsident. Zudem habe sie nachträglich „neue Spielregeln für das Verfahren“ formuliert und auf seine Dissertation angewendet. „Das ist, gelinde gesagt, ungewöhnlich und für mich auch nicht nachvollziehbar“, sagte Voigt.
Zumindest auf diesen Punkt geht die TU in ihrer Stellungnahme kurz ein. Für die Prüfung eines Plagiats seien eben alle vorliegenden Quellen wesentlich. „Das externe Gutachten kann daher nicht alleinige Grundlage der Entscheidung sein.“ Natürlich muss sich eine Organisation, in diesem Fall die Philosophische Fakultät der TU, nicht an das Votum eines Gutachters halten, auch wenn sie ihn selbst bestellt hat. Der Druck, eine andere Entscheidung zu rechtfertigen, wird allerdings dadurch höher. Zu den Gründen, warum sie anders entschieden hat, äußert sich die TU nicht.
Es geht auch um das Image als Wissenschaftler
Voigt war so klug, seinen Doktortitel während seiner Amtszeit als Ministerpräsident nicht mehr zu führen. Er werde das weiter so halten, sagte er am Mittwoch. Er vermeidet damit einen Schritt, wie ihn 2020 die damalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) getan hatte, als sie auf die Führung ihres Doktortitels im Zuge der öffentlichen Berichterstattung verzichtete.
Das bedeutet indes nicht, dass Voigt sein akademischer Grad einerlei wäre. Er hat ihn 2008 nach einem Forschungsaufenthalt in den USA erworben. Die Arbeit, betreut von dem Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckard Jesse, untersucht den Präsidentschaftswahlkampf zwischen George W. Bush und John F. Kerry. Der Ministerpräsident sieht sich durchaus als Wissenschaftler, die drohende Aberkennung seines Doktorgrads macht ihm zu schaffen. Er will deshalb die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Bautzen anfechten. Das wird über Verfahrensfehler entscheiden, nicht aber über die inhaltliche Frage, wie Mängel an der Arbeit zu bewerten sind. Hier spielen Kriterien wie der Schweregrad, die Täuschungsabsicht und der Umfang der plagiierten Stellen eine Rolle – für deren Bewertung gibt es einen großen Graubereich.
Voigt hat allerdings gute Chancen, die Sache mit der Doktorarbeit politisch durchzustehen. Denn der Blick auf die Aberkennung akademischer Titel hat sich in der Öffentlichkeit gewandelt, auch durch die Übereifrigkeit mancher Plagiatsjäger. Nicht nur die Thüringer CDU, deren Führungsriege Voigt am Mittwochabend in einer Online-Sitzung informierte, hat sich hinter ihn gestellt, auch die Koalitionspartner von BSW und SPD zeigten Verständnis dafür, dass Voigt den Rechtsweg beschreite.
Die oppositionellen Linkspartei kritisierte zurückhaltend, dass Voigt seine Erklärung zum Doktortitel als eine Mitteilung der Staatskanzlei verbreitet habe – eine „Entfremdung staatlicher Gelder“. Erwartbar war die Reaktion des Thüringer AfD-Chefs Höcke. Voigt habe sich den Titel erschlichen und Thüringen schweren Schaden zugefügt. „In der Geschichte Thüringens war ein politischer Rücktritt kaum je überfälliger als in diesem Fall“, schrieb er. Voigt könnte diese Attacke aus der AfD nützen. Sie führt dazu, dass die Reihen sich hinter ihm noch fester schließen.
