Enkeltrick und Schockanrufe: So können sich Senioren schützen

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Trickbetrug: Polizei berät Senioren auf spielerische Weise (3 Min)

Stand: 10.02.2026 17:36 Uhr

Am Telefon, per WhatsApp, an der Haustür oder auch per Mail: Auf verschiedenen Wegen versuchen Betrüger, Senioren Geld oder Wertsachen abzunehmen. Woran erkennt man gängige Betrugsmaschen wie den Enkeltrick?

Die Kriminellen gehen äußerst geschickt vor und bauen emotionalen Druck auf. Sie geben sich äußerst freundlich, erzählen Lügengeschichten und drängen ihre Opfer so dazu, ihnen Geld oder Wertgegenstände zu überlassen. Die Bandbreite der Betrugsmaschen ist groß.

Enkeltrick und Schockanrufe versetzen Opfer in Panik

Eine besonders bösartige Form des Betrugs sind Schockanrufe. Dabei melden sich angebliche Verwandte, Polizeibeamte oder Rechtsanwälte bei dem Opfer. Sie berichten beispielsweise von einem schweren Unfall, bei dem jemand getötet oder schwer verletzt wurde und fordern Bargeld, um eine Haftstrafe abzuwenden oder auch, um eine dringende Operation für ein Familienmitglied zu bezahlen. Stets wird die Situation als äußerst dringlich beschrieben.

Eine besorgte ältere Frau am Telefon.

Senioren sollten sichergehen: Ist da wirklich der echte Enkel am Telefon?

Ähnlich hinterlistig funktioniert der sogenannte Enkeltrick. „Rate mal, wer hier spricht“: Mit solchen Worten melden sich die Betrüger und geben sich als Enkel, andere Verwandte oder Bekannte aus, schildern eine Notlage und bitten um finanzielle Unterstützung. Haben die Angerufenen nicht genug Bargeld zu Hause, sollen sie es von der Bank holen. Weil der vermeintliche Enkel nicht selbst vorbeikommen könne, wird ein Bote angekündigt.

Die Betrüger setzen ihre Opfer in der Regel sowohl emotional als auch zeitlich stark unter Druck. Durch die belastende Situation lassen sich die Opfer oft nicht nur darauf ein, den Tätern Geld auszuhändigen, sondern können infolge der psychischen Belastung auch schwer erkranken oder sogar sterben.

Auf Schockanrufe richtig reagieren – so geht’s

Angerufene sollten daher folgendermaßen reagieren:

  • Niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen übergeben!
  • Nicht unter Druck setzen lassen! Im Zweifel lieber auflegen.
  • Rücksprache mit anderen Familienmitgliedern halten oder Freunde oder Nachbarn um Hilfe bitten.
  • Den angeblichen Verwandten nach Dingen fragen, die nur der echte Verwandte wissen kann.
  • Nicht „raten“, wer anruft, sondern sich vom Anrufer den Namen nennen lassen.
  • Im Verdachtsfall die Polizei informieren.

Die Polizei rät außerdem dazu, sich präventiv aus dem Telefonbuch austragen zu lassen. Betrüger suchen nämlich bewusst nach älteren Vornamen oder kurzen Telefonnummern, die heutzutage so nicht mehr vergeben werden. Wer weiterhin im Telefonbuch aufgeführt werden möchte, sollte seinen Vornamen abkürzen.

Betrug über WhatsApp

Neben dem Enkeltrick am Telefon nutzen Betrüger auch WhatsApp oder andere Messenger-Dienste. Auch dort geben sie sich bei älteren Menschen als deren Kinder oder Enkel aus und versuchen, sie zu einer Geldüberweisung zu überreden. Die Kontaktaufnahme erfolgt zunächst in einem möglichst vertrauten und privaten Ton, oft ergänzt mit Herzchen und Smileys.

„Hallo Mama! Mein altes Handy ist kaputt, ich habe jetzt eine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen.“

Fiktive WhatsApp-Nachricht

Hier ist Vorsicht geboten. Das angebliche Kind oder der vermeintliche Enkel schreibt als Nächstes meist, dass eine dringende Rechnung zu bezahlen sei, was mit dem neuen Smartphone noch nicht ginge. Oder es könne nicht auf seine Bankdaten zugreifen. Das Geld – meist Summen in drei- bis vierstelliger Höhe – würde gleich am nächsten Tag zurückgegeben. In einer solchen Situation auf keinen Fall zahlen, sondern das Kind oder den Enkel unter der bisherigen Nummer anrufen und nachfragen.

Das WhatsApp-Logo auf schwarzem Hintergrund.

Mit erfundenen Geschichten wollen Kriminelle Nutzer um Geld betrügen. Dabei geben sie sich als Kind in einer Notlage aus.

Falsche Polizisten fordern Geld oder Wertsachen

Verbreitet ist auch die Masche mit falschen Polizisten am Telefon. Tückisch: Im Display erscheint mithilfe einer speziellen Technik die Notrufnummer 110 oder die Nummer der örtlichen Polizeidienststelle. Die Betrüger fordern ihre Opfer auf, Geld zu überweisen oder Kontodaten preiszugeben. Oder bitten sie, ihre Wertsachen herauszugeben, um sie in Sicherheit zu bringen. Begründung: In der Gegend werde ein Einbruch befürchtet.

Die Polizei stellt klar und rät:

  • Die Polizei ruft niemals unter der Notrufnummer 110 an.
  • Polizei, Gerichte, Behörden und Banken fordern niemals dazu auf, Wertgegenstände herauszugeben oder Geldbeträge zu bezahlen.
  • Der Angerufene sollte sich bei der tatsächlichen Einrichtung rückversichern. Dabei nicht die Rückruftaste benutzen!
  • Am Telefon nie über persönliche und finanzielle Verhältnisse sprechen.
  • Keine Kontodaten oder Passwörter nennen.
  • Zeitpunkt des Anrufs, eventuell Namen des Anrufers und die Kontonummer, auf die Geld überwiesen werden soll, notieren und die Polizei informieren. Auf keinen Fall bezahlen!

Trickbetrug an der Haustür: Falsche Handwerker oder Polizisten

Betrug an der Haustür gibt es schon lange. Die Kriminellen klingeln und fragen nach dem Weg, nach einem Zettel, um etwas zu notieren oder einem Glas Wasser. Manchmal geben sie auch vor, Mitarbeiter der Stadtwerke oder Handwerker zu sein, die dringend in die Wohnung müssten, um einen Schaden zu begutachten. In einigen Fällen geben sich die Betrüger auch als Polizisten aus. In allen Fällen suchen die meist zu zweit auftauchenden Kriminellen in der Wohnung des abgelenkten Opfers nach Geld und Wertgegenständen.

So kann man sich vor Haustürbetrug schützen

  • Vor dem Öffnen der Tür Besucher durch den Türspion oder das Fenster genau anschauen
  • Tür nur mit Sperr-Riegel öffnen
  • Keine Fremden in die Wohnung lassen
  • Nur Handwerker, die man selbst oder die Hausverwaltung bestellt hat, in die Wohnung lassen
  • Sich energisch gegen zudringliche Besucher wehren, laut werden oder um Hilfe rufen
  • Mit Nachbarn verabreden, sich gegenseitig Beistand zu leisten
  • Sich von angeblichen Amtspersonen die Dienstausweise zeigen lassen und überprüfen, im Zweifel die entsprechende Behörde anrufen
  • Beachten, dass Kreditinstitute, Behörden und Polizei keine „Falschgeld-Prüfer“ schicken
  • Niemals Geld an der Haustür wechseln (Betrug durch Falschgeld möglich)
  • Keine Unterschriften leisten für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen

Die Polizei rät zudem, bei Geschäften an der Haustür, etwa Abschlüssen für eine Versicherung, einen vermeintlich günstigen Stromtarif oder für ein Zeitschriften-Abo grundsätzlich skeptisch zu sein. Eine weitere Masche ist das Anbieten spontaner Handwerkerleistungen wie zum Beispiel Dach- und Pflasterarbeiten. Tatsächlich angefangene Arbeiten dienen nur der Täuschung und werden nicht beendet.

Ein Mann steht vor einer Haustür mit Papieren in der Hand.

Haustürgeschäfte können für Verbraucher kostspielige Folgen haben. Wer überrumpelt wurde, kann den Vertrag widerrufen.

Kaffeefahrten: Oft reine Verkaufsveranstaltungen

Ebenfalls Vorsicht geboten ist bei Kaffeefahrten – also Tagesausflügen mit einer Einkehr in einem Lokal. Häufig gehe es nur darum, Waren teuer zu verkaufen, warnt die Verbraucherzentrale. Die Produkte – beispielsweise Kochtöpfe, Heizdecken oder Wellnessprodukte – sind teils von geringer Qualität oder sogar nutzlos. Die Verkaufsveranstaltungen ziehen sich oft über Stunden hin, geschulte Verkäufer animieren die Kunden mit rhetorischem Geschick zum Kauf und nutzen Sorgen von Senioren, etwa um ihre Gesundheit, aus. Der Verkauf von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Finanzdienstleistungen ist auf Kaffeefahrten übrigens verboten.

Wer an einer Kaffeefahrt teilnehmen möchte, sollte folgende Punkte berücksichtigen:

  • Infos des Veranstalters sorgfältig lesen, insbesondere das Kleingedruckte und Angaben zu Extrakosten
  • nur wenig Bargeld mitnehmen
  • keine Anzahlungen leisten
  • per Lastschrift bezahlen
  • Kaufverträge vor Unterschrift sorgfältig prüfen

Weitere Empfehlungen und Vorsichtsmaßnahmen hat der ADAC zusammengestellt.

Wer bei einer Kaffefahrt etwas kauft und das im Nachhinein bereut, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wer betrogen wurde, sollte Anzeige erstatten. Damit Polizei, Ordnungsamt und Rechtsanwälte etwas gegen die Betrüger tun können, ist es sinnvoll, Beweise zu sichern und Zeugen zu benennen.

Phishing: Betrug per E-Mail

Das Internet bietet Kriminellen viele weitere Betrugsmöglichkeiten. Beim sogenannten Phishing versuchen Betrüger unter anderem per Mail an persönliche Daten wie Passwörter und Kreditkartennummern zu gelangen. Die Polizei rät, grundsätzlich misstrauisch zu sein bei E-Mails von unbekannten Absendern und keine mitgeschickten Anhänge oder Links zu öffnen. Doch auch E-Mails von bekannten Absendern können manipuliert sein, wenn diese selbst Opfer einer Phishing-Attacke geworden sind. Außerdem sollte man nie leichtfertig persönliche Daten wie Geburtsdatum, Adresse und Bankverbindung angeben.

Schattenriss einer Person mit Computercodes

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