
Energieversorger haben im Zusammenhang mit den staatlichen Energiepreisbremsen nach Beginn des Ukrainekriegs vor bald vier Jahren rund 200 Millionen Euro an den Staat zurückgezahlt. Das teilte das Bundeskartellamt nach einem Prüfverfahren mit. In mehr als zwei Dritteln der Fälle gab es demnach keine Bedenken. In den meisten anderen Fällen konnten diese durch Rückzahlungen ausgeräumt werden, wie die Behörde mitteilte.
Diese Summe stammt demnach aus Fällen, in denen Zahlungen zu Unrecht oder in zu großer Höhe beantragt worden waren. Insgesamt hatten die Unternehmen Ausgleichszahlungen von mehr als 25 Milliarden Euro beantragt.
Während der Energiekrise in den Jahren 2022 und 2023 hatte der Staat Preisobergrenzen für Erdgas, Strom und Fernwärme eingeführt. Diese sogenannten Energiepreisbremsen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher vor extrem hohen Kosten schützen. Damit die Energieversorger durch die gedeckelten Preise keine finanziellen Verluste erleiden, erhielten sie vom Staat Ausgleichszahlungen.
„Die geprüften Lieferanten haben sich regelkonform verhalten“
Das Bundeskartellamt prüfte später, ob alle Unternehmen diese Regelungen korrekt angewendet haben. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob einige Versorger ihre Preise künstlich zu hoch angesetzt hatten, um mehr Geld vom Staat zu bekommen. Aus diesem Grund leitete das Kartellamt 2023 und 2024 insgesamt 70 Prüfverfahren für Gas, Strom und Wärme ein. Zu den geprüften Unternehmen zählen unter anderem Stadtwerke, Vertriebsgesellschaften von Energiekonzernen und Energiediscounter.
Mit 200 Millionen Euro ist auch der Umfang der Rückflüsse eher gering. Das Volumen der Anträge der Energieversorger belief sich auf mehr als 25 Milliarden Euro. „Der hohe Anteil an nicht beanstandeten Entlastungsvolumina zeigt aber auch, dass sich die geprüften Lieferanten in der Breite regelkonform verhalten haben“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Den Angaben zufolge laufen derzeit noch neun Prüfverfahren gegen vier Lieferanten in den Bereichen Erdgas und Strom.
