Die EU-Wegekostenrichtlinie gibt vor, dass die CO2-Emissionsklassen 2 und 3 nur eine begrenzte Zeit gültig sind. Die Richtlinie sieht vor, dass sechs Jahre nach dem Erstzulassungsdatum des Lkw geprüft werden muss, ob zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Klasse 2 oder 3 für diesen Lkw gilt. Ein Lkw kann also nach sechs Jahren ab Erstzulassung in eine neue Emissionsklasse fallen.
Das kann auch Auswirkungen auf Lkw haben, die derzeit bei der Lkw-Maut in den höheren und damit für sie günstigeren Emissionsklassen auf den Straßen unterwegs sind. Sie könnten dann in eine niedrigere Emissionsklasse fallen und müssen dementsprechend eine höhere Maut entrichten.
„Gegebenenfalls ist eine Reklassifizierung in eine andere CO2-Emissionsklasse vorzunehmen“ erklärt Antje Schätzel, Pressesprecherin von Toll Collect auf Anfrage der VerkehrsRundschau-Redaktion, die Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie. Im…
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