Drei Karlsruher Urteile aus 2024, die uns auch 2025 beschäftigen werden


Wahlrechtsfragen sind Machtfragen. Weil unser Wahlsystem im Bundeswahlgesetz und nicht im Grundgesetz steht, kann selbst eine denkbar knappe Mehrheit im Bundestag die Spielregeln der Macht ändern. Verschafft sich die Mehrheit dadurch einen parteipolitischen Vorteil, ist der Gang der Opposition nach Karlsruhe vorprogrammiert. So auch nach der Wahlrechtsreform der einstigen Ampelkoalition: CDU, CSU und Linkspartei sahen sich durch das neue Wahlrecht benachteiligt und zogen vor das Bundesverfassungsgericht.